Junge Familie Regelinsolvenz VERSICHERUNG ?

18. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
hobel1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Junge Familie Regelinsolvenz VERSICHERUNG ?

Hallo ich habe eine Frage,

ich habe im Bekanntenkreis eine junge Familie die aufgrund einer Selbstständigkeit in der Vergangenheit nun in Regelinsolvenz ist ( seit Anfang 08 )

Diese Familie ( Kinder 1 und 4 ) hat keinerlei Versicherungen, da sie nicht wissen was sie machen dürfen und was nicht.

Es sind folgende Absicheurngen gewünscht:

Hausrat
Haftpflicht
Krankenzusatzversicherung
Rentenversicherung für die Eltern ( bis 65 )
Rentenvers. mit Termfix für die Kinder
Kapitalbildende Lebensversicherung
Berufsunfähigkeitsschutz
Unfallversicherung

Welche dieser Sparten dürfen sich die Angehörigen bedienen und ggf. unter welchen Vorraussetzungen !?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.09.2009 14:17:18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hobel1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, sie ist in Elternzeit wegen des Kindes zu Hause und er ist Angestellt

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.09.2009 14:17:18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich habe im Bekanntenkreis eine junge Familie die aufgrund einer Selbstständigkeit in der Vergangenheit nun in Regelinsolvenz ist ( seit Anfang 08 ) <hr size=1 noshade>


Die Familie ist wohl kaum in Insolvenz. Das Insolvenzverfahren ist jeweils nur personenbezogen, sodass man sich die einzelnen Familienmitglieder ansehen muss. Aufgrund des Alters der Kinder, kommt für diese ja ein Insolvenzverfahren noch gar nicht in Betracht. Wer ist denn nun in Insolvenz? Der Vater, die Mutter oder beide?

Grundsätzlich kann auch ein Insolvenzschuldner, wenn denn die Versicherungsgesellschaft dies zulässt, alle möglichen Versicherungen abschließen. Allerdings muss der Schuldner diese aus seinem pfändungsfreien Einkommen bezahlen. Eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages gibt es nicht. Aufpassen muss man allerdings, dass man keinerlei Versicherungen abschließt, deren Leistungen pfändbar sind. Gem. § 35 Abs. 1 InsO fällt nämlich auch Neuerwerb in die Insolvenzmasse. Wenn man daher z.B. eine Kapitalbildende Lebensversicherung anschließt und da bildet sich recht schnell ein Rückkaufswert, dann kann es auch passieren, dass diese durch den Insolvenzverwalter gekündigt wird und der Rückkaufswert zur Masse gezogen wird.

Weiterhin kann ein Schuldner keine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung abschließen. Dadurch wird das pfändbare Einkommen gemindert und der Schuldner ist insoweit nicht mehr Verfügungsbefugt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

ICh würde mich mal beraten lassen welche Versicherung wichtig ist.

Und ganz schnell ne Haftprlich abschliessen, denn die ist wichtig,

quote:
sie ist in Elternzeit wegen des Kindes zu Hause und er ist Angestellt

Dann ist man bereits versichert genug

Hausrat - in einer Insolvenz wird doch nichts zu klauen da sein
Haftpflicht - WICHTIG
Krankenzusatzversicherung - UNWICHTIG
Rentenversicherung für die Eltern ( bis 65 ) - Stunden, die gesetzliche reicht
Rentenvers. mit Termfix für die Kinder - Na wieso nicht auch gleich für Enkel
Kapitalbildende Lebensversicherung - na Sparen kann man nix
Berufsunfähigkeitsschutz - gesetzlich
Unfallversicherung - wenns mans Geld hat

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hobel1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Sehr qualifizierter Beitrag.

Hier sollte nicht bewertet werden welcher Schutz sinnvoll oder nicht sinnvoll ist. Sondern es sollte der Sachverhalt geklärt sein, was gemacht werden darf.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hobel1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Sehr qualifizierter Beitrag.

Hier sollte nicht bewertet werden welcher Schutz sinnvoll oder nicht sinnvoll ist. Sondern es sollte der Sachverhalt geklärt sein, was gemacht werden darf.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Was gemacht werden darf hat eidechse ja klar und eindeutig beschrieben.
Alles, was aus dem pfandfreien Einkommen des Insolvenzschuldners bzw. dem vollen Einkommen/Vermögen des rechtlich nicht betroffenen Ehegatten bezahlt werden kann.
Da es kaum vorstellbar ist, dass diese Vielzahl von Absicherungen aus dem pfandfreien Einkommen bedient werden können, ist doch auch Mustermanns Hinweis nicht verkehrt, sich auf die wichtigen Versicherungen zu konzentrieren.

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1x Hilfreiche Antwort

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