Kann Gläubiger vorzeitige Löschung in der Schufa behindern?

3. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann Gläubiger vorzeitige Löschung in der Schufa behindern?

Guten Tag

Meine Frage ist, kann der Gläubiger die Vorzeitige Löschung bei der Schufa behindern bzw nicht zusagen und was ist die Konsequenz? Bleibt der Eintrag dann weiter ohne Erledigt vermerkt oder bleibt nur der Eintrag dann 3 Jahre erhalten?

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man den Gläubiger darum bitten, das der Eintrag gelöscht wird oder bleibt dieser sowieso für 3 Jahre bestehen und der Gläubiger kann nur einem Erledigt Vermerk zusprechen?

Wenn der dazu passende Eintrag beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichniss vorzeitig gelöscht wurde, kriegt die Schufa dies automatisch übermittelt?

Grüße



-- Editiert von maxohnenamen am 03.03.2019 22:20

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Erledigt-Vermerk hat nichts mit der Löschung zu tun und umgekehrt.

Erledigt-Vermerk kommt rein, wenn A) man mit dem Gläubiger einig ist, dass es erledigt ist (Vergleich und ähnliches) oder B) man bezahlt hat oder C) eine Restschuldbefreiung erging.
Blockieren kann ein Gläubiger den Erledigt-Vermerk grundsätzlich nicht.

Die vorzeitige Löschung kommt nur in Frage, wenn dazu bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Schuld muss niedrig genug sein und zeitnah bezahlt werden (zeitnah zur Mahnung). Alles andere wird erst mal nicht vorzeitig gelöscht bzw. wäre reines freiwilliges Entgegenkommen des Gläubigers, zu dem er nicht verpflichtet ist.

So, das waren nun erst mal reine Geldschulden bzw. Titel.

Zitat:
Wenn der dazu passende Eintrag beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichniss vorzeitig gelöscht wurde, kriegt die Schufa dies automatisch übermittelt?

Im Schuldnerverzeichnis stehen ja nicht die eigentlichen Titel bzw. Geldschulden. Da stehen Dinge wie verweigerte Abgabe der Vermögensauskunft. Und die werden grundsätzlich sofort gelöscht, sobald sie im Schuldnerverzeichnis gelöscht wurden.
Die Schufa müsste das mitbekommen, tut aber oft so, als ginge sie das nichts an. Man muss dann mit dem Löschungs-Beschluss des Amtsgerichtes zur Schufa rennen und nochmal ausdrücklich die sofortige Löschung verlangen.

Hier hat der Gläubiger 0 Einflussmöglichkeiten.

Insolvenz und RSB selbst stehen ebenfalls für 3 Jahre in der Schufa. Hier gibt es keine vorzeitige Löschung und ebenfalls 0 Einflussmöglichkeiten des Gläubigers.

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