Kann ein Insolvenzverwalter den Betrag von bezahlten Rechnungen zurückfordern?

8. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Putzmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann ein Insolvenzverwalter den Betrag von bezahlten Rechnungen zurückfordern?

Guten Tag,

wir sind eine kleine Büroreinigungsfirma.
Einer unser Kunden (eine GmbH) hält die Zahlungsziele nicht ein, sondern zahlt erst nach Aufforderung, ca. 14-21 Tage später.
Aber er zahlt...

Allerdings befürchten wir seitens des Auftraggebers Liquiditätsprobleme.
Ein Insolvenzverfahren könnte (irgendwann) die Folge sein.
Jetzt die - ganz allgemeine - Frage:

Kann ein Insolvenzverwalter an Geschäftspartner des insolventen Unternehmens herantreten und die Beträge von zurückliegenden, bezahlten Rechnungen zurückfordern - etwa weil wir als Auftragnehmer doch von den Zahlungsschwierigkeiten gewusst hätten o.ä.?

Einer unserer Mitarbeiter glaubt, so etwas mal gehört zu haben.

Kann das evtl. jemand bestätigen bzw. dem widersprechen?

Sollte die Frage schon einmal beantwortet worden sein, bitten wir um Entschuldigung.
Für den Link zum Thread wären wir sehr dankbar.
Gefunden haben wir diesen nicht.

Vielen Dank für eine kurze Antwort!

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann das ein IV. Das nennt sich dann Insolvenzanfechtung und ist in §§ 129 ff. InsO geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Putzmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für den Hinweis auf §129!

Ich zitiere aus § 130

"Kongruente Deckung

(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,

1. wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der Gläubiger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte..."

Nachfrage:
Müssen alle 3 Bedingungen erfüllt sein oder reicht allein die Zahlung "in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens", um den Anfechtungstatbestand zu erfüllen?

Vielen Dank für eine kurze Antwort :)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es müssen alle drei Voraussetzungen gegeben sein. Allerdings muss man auch § 130 Abs. 2 InsO berücksichtigen. Es wird also auf die Umstände des Einzelfalles ankommen, ob der Gläubiger Kenntnis von der ZU hatte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen