Kann ein Kreditinstitut nach erfolgreicher Restschuldbefreiung Altschulden verrechnen?

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
ManLerntNieAus123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ein Kreditinstitut nach erfolgreicher Restschuldbefreiung Altschulden verrechnen?

Folgender Fall: Überschuldung, Privatinsolvenz, Wohlverhaltensphase, Restschuldbefreiung vor über 5 Jahren erteilt, Streichung der Schufa Einträge. Ich habe nun bei einem ehemaligen Gläubiger (Kreditinstitut) ein Konto eröffnet. Nun zu meiner Frage:
Kann der ehemalige Gläubiger Guthaben des Kontos mit Altschulden verrechnen? (Hintergrund ist der Wiki Eintrag zur Restschuldbefreiung der da lautet: „…Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so erlöschen die Forderungen gegen den Schuldner nicht; die Bezeichnung als Restschuldbefreiung ist also missverständlich. Der Schuldner kann aber den Insolvenzgläubigern gegenüber die Leistung verweigern. Die Forderungen werden also zu sogenannten unvollkommenen Verbindlichkeiten (Naturalobligationen), die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht durchgesetzt werden können. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Konsequenzen:
• Zahlungen, die der Schuldner an den Gläubiger geleistet hat, können nicht zurückverlangt werden (siehe § 301Abs. 3 InsO ). Dies gilt auch, wenn ein Dritter (zum Beispiel Arbeitgeber oder Rententräger) gezahlt hat. Dem Schuldner verbleibt dann nur ein Schadensersatzanspruch gegen den Dritten (Drittschuldner)…..
• Die restschuldbefreite Verbindlichkeit kann durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner neu begründet oder durch Unterzeichnung eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses erneut klagbar gemacht werden……."
)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Finanzamt darf während der WVP verrechnen, die anderen nicht (soweit mir bekannt). Evtl. warten Sie besser das Ende der WVP ab?

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von AltesHaus):
Evtl. warten Sie besser das Ende der WVP ab?



Zitat (von ManLerntNieAus123):
Restschuldbefreiung vor über 5 Jahren erteilt, Streichung der Schufa Einträge.


Das ist scheinbar alles schon eine Weile her! :-)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
ManLerntNieAus123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

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