Kann eine Insolvenz "aufgelöst" werden?

23. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb547263-77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann eine Insolvenz "aufgelöst" werden?

Seit 2016 ist Insolvenz angemeldet und es wurde nicht die Mitteilungspflich über Änderungen der Lebensumstände wie bspw Auszug von Partner und Kind, ständiger Arbeitswechsel, etc.
Jetzt ist rausgekommen, dass Inkassoschreiben und Unterhaltsschulden aufgebaut werden usw
Weiß die Staatsanwaltschaft davon und kann sie dadurch das Verfahren beenden und sind dann die Schulden wieder alle da?

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Was interessiert des IV wo der Partner wohnt oder das Kind? Es muss nur mitgeteilt werden wenn dem Kind kein Unterhalt mehr zusteht.
Neue Schulden interessieren den IV auch nicht.
Nein das Verfahren wird dadurch ersteinmal nicht so einfach beendet. Ggf wird aber die RSB versagt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb547263-77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Unterhalt wird keiner für das Kind bezahlt und ich glaube, dass die Grenze niedriger is wenn die Ehefrau mit Kind weg is oder? Arbeitswechsel muss man auch angeben oder irre ich mich in der Meldungspflicht

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen