Kaution Mietwohnung Privatinsolvenz

4. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
frage2424
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution Mietwohnung Privatinsolvenz

Ich lebe mit meinen Kindern einer Mietwohnung für die mein Ex Mann den Mietvertrag unterschrieben hat und somit auch die Kaution bezahlt hat. Er ist hier nicht mehr gemeldet aber ist aufgrund der Kinder regelmäßig da inkl. Übernachtungen. Also ich stehe nicht im Mietvertrag, aber er und ich zahle die Miete. Die Vermieter wissen auch Bescheid. Nun muss ich Privatinsolvenz anmelden und frage mich, wie es mit der Kaution und dem Mietvertrag abläuft. Wird der Insolvenzverwalter aufgrund der oben beschriebenen Lage Probleme machen? Ich möchte nicht, dass mein Ex Mann oder die Vermieter involviert werden und normalerweise sollte das ja auch nicht der Fall sein weil ich den Mietvertrag nicht unterschrieben habe und die Kaution nicht bezahlt habe. Könnt ihr das bestätigen? Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von frage2424):
Wird der Insolvenzverwalter aufgrund der oben beschriebenen Lage Probleme machen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten


Wessen Kaution ist es denn nun, Deine oder die des Ex?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frage2424
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wessen Kaution ist es denn nun, Deine oder die des Ex?

Wie oben geschrieben läuft der Mietvertrag auf meinen Ex und er hat auch die Kaution bezahlt. Ich wohne aber in der Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von frage2424):
Wie oben geschrieben läuft der Mietvertrag auf meinen Ex und er hat auch die Kaution bezahlt.

Ja. konnte man lesen.

Relevant ist aber nicht wer sie gezahlt hat, sondern wessen Kaution es ist.



Zitat (von frage2424):
Ich wohne aber in der Wohnung.

Ohne den Ex, somit lässt der Beweis des ersten Anscheins darauf schließen, das es Deine Kaution ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1330 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne den Ex, somit lässt der Beweis des ersten Anscheins darauf schließen, das es Deine Kaution ist.


Warum sollte es darauf schließen lassen, dass jemand anders als die im Mietvertrag aufgeführte Person (sprich; Mieter) die Kaution gezahlt hat?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1330 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von frage2424):
Wird der Insolvenzverwalter aufgrund der oben beschriebenen Lage Probleme machen? Ich möchte nicht, dass mein Ex Mann oder die Vermieter involviert werden und normalerweise sollte das ja auch nicht der Fall sein weil ich den Mietvertrag nicht unterschrieben habe und die Kaution nicht bezahlt habe.


Wer die Kaution gezahlt hat, sollte im Zweifelsfall nachweisbar sein.

Deinen Exmann wirst du also ggf. involvieren müssen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Warum sollte es darauf schließen lassen, dass jemand anders als die im Mietvertrag aufgeführte Person (sprich; Mieter) die Kaution gezahlt hat?

Er schenkt der Ex die "Wohngelegenheit", warum also nicht auch die Kaution?

Der InsoV wird da wohl Klärungsbedarf / Nachweisbedarf sehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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