Meine geschiedene Frau hat vor ca. 4 Jahren Insolvenz angemeldet und mir den ganzen Rest zugeschustert.Unser ehelicher Sohn ist nach der Trennung bei mir geblieben. Nach einigem Hin und Her sollte ich dann auch Unterhalt für ihn bekommen. Ihr Einspruch beim OLG wurde abgewiesen und sie wurde aufgefordert Unterhalt zu zahlen.Und? Nix.... Meine Anwältin sagte das man nichts machen könne.Verstehen kann ich das überhaupt nicht,da es sich meiner Meinung nach um eine Verletzung der Wohlverhaltensphase handelt.Was kann ich unternehmen um wenigstens einen Teil des Geldes für meinen Sohn zu bekommen?
Keinen Unterhalt wegen Insolvenz?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
--- editiert vom Admin
Hallöchen!
Genau das gleiche Problem hatte ich mit meinem Ex auch. Er meinte bei Privatinsolvenz müsse er nichts für die Kinder zahlen. Dem ist aber nicht so.
""Nach Eröffnung des Verfahrens geht alles über dem pfändungsfreien Betrag an alle Gläubiger gleichmäßig. Für Unterhalt steht die Differenz zwischen pfändungsfreiem Betrag nach Tabelle und unterhaltsrechtlichem Selbstbehalt zur Verfügung und muss auch dafür eingesetzt werden.""
Das heißt wenn deine Ex Frau nur für sich alleine verantwortlich ist, hat sie einen Freibetrag in der Insolvenz gegenüber den Gläubigern in Höhe von 989 €. Ihr Selbstbehalt beim Unterhalt für deinen Sohn liegt bei 900 € wenn sie arbeitet, ansonsten nur bei 770 €. Alles was über den Unterhaltsselbstbehalt geht, muß sie als Kindesunterhalt abführen an dich.
Du kannst zum einen den zuständigen Insolvenzverwalter deiner Ex darauf aufmerksam machen, dass sie keinen Unterhalt zahlt, zum anderen könntest du eine Anzeige machen wegen Unterhaltsbetrug bei der Polizei. Dann wird sie zu dem Thema gehört und muß sich dazu äußern warum sie nichts zahlt.
Solltest du noch weitere Fragen haben kannst du mich auch über PN anschrieben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was hast Du denn da für einen Anwalt ?
Unterhalt muss sie zahlen....wenn nicht lass ihn pfänden.....Unterhaltgläubiger können das auch in der Inso.
Setzte sie mit einer Zahlungsfrist mit dem Rückstand in Verzug. Danach lässt Du die Forderung titulieren.
Wichtig ist das Du ne Frist setzt und die Forderung genau aufstellst.
Bei Nichtzahlung schick Ihr nen Mahnbescheid.....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten