Kfz behalten während der Insolvenz

18. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Scaboo78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kfz behalten während der Insolvenz

Schönen guten Tag,
Ich habe folgendes Problem uns suche nach einer akzeptablen Lösung.
Ich bin seid Anfang 2016 in der privaten Verbraucherinsolvenz und habe ein 5,5Jahre altes Fahrzeug im Werte von ca.12000€. Ich selbst bin Versicherungsnehmer und stehe auch im Kfz-Brief.
Meine Mutter hat mir um die Finanzierung abzulösen Geld gegeben und ich zahle ihr das Geld monatlich zurück, wie es passt.
Das Auto gehört gewissermaßen noch ihr, nur das ich im Brief eingetragen bin. Dafür nutzt sie es aber auch hin und wieder mal.

Wichtig ist aber, daß das Auto in meiner Ehe angeschafft wurde und meine Frau für ihre Arbeit, Kindergarten und Schule das Fahrzeug dringend benötigt.
Ich selbst kann zur Zeit noch nicht fahren, da ich noch 3 Monate im offenen Vollzug inhaftiert bin.

Mein Treuhänder will nun das Fahrzeug schätzen laden und verkaufen (wobei ich auch die Möglichkeit hätte das von ihm abzukaufen).
Diese kommt aber nicht für mich in Betracht.
Das Fahrzeug wird gebraucht, da sonst Arbeitsplatz, und somit ohne Einkommen, auch unsere Wohnung aufgegeben werden muss.
Ich Bitte dringend um Rat oder Hilfe.

Wie kann ich das Fahrzeug behalten?

Lg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Scaboo78):
wobei ich auch die Möglichkeit hätte das von ihm abzukaufen
(...)
Wie kann ich das Fahrzeug behalten?

Eigenantwort steht über Frage...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120087 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat:
Das Auto gehört gewissermaßen noch ihr,

Nö, oder gibt es einen Vertrag darüber?



Zitat:
Das Fahrzeug wird gebraucht, da sonst Arbeitsplatz, und somit ohne Einkommen, auch unsere Wohnung aufgegeben werden muss.

Falsch, ein Fahrzeug wird gebraucht, nicht das Fahrzeug.



Zitat:
wobei ich auch die Möglichkeit hätte das von ihm abzukaufen).
Diese kommt aber nicht für mich in Betracht.

Denknotwendigerweise würde das nicht gehen.
Denn dann hätte man ja wieder Vermögen, das würde der Insolvenzverwalter wider verwerten ...

Aber Deine Mutter kann sich ja ein Fahrzeug kaufen. Oder Deine Frau. Das sie Dir es hin und wieder leiht, ist unschädlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denknotwendigerweise würde das nicht gehen.
Hast ja recht!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scaboo78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Problematik ist bekannt, daher wüsste ich gern ob jemand einen Tipp für mich hat

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Scaboo78):
Die Problematik ist bekannt, daher wüsste ich gern ob jemand einen Tipp für mich hat

Auto für 12.000€ verkaufen. Auto für 2.000€ kaufen. Verfügbares Vermögen zur Schuldentilgung = 10.000€

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scaboo78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich seh schon, hier komm ich nicht weiter
:sad:

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich seh schon, hier komm ich nicht weiter
Sorry, aber du hast da eine falsche Sichtweise, zumindest jetzt noch!

Es sollte dir nicht darum gehen genau dieses Fahrzeug zu halten, sondern darum gehen, ein Fahrzug zu halten!

Ein Fahrzeug im Wert von 12.000Euro ist nunmal eindeutig in deinem Fall Luxus, der nicht sein muss, auch nicht sein darf, denn das wäre den Gläubigern gegenüber ungerecht!

Zitat:
da ich noch 3 Monate im offenen Vollzug inhaftiert bin.
Alles andere auf das du hinaus willst, würde dich ganz schnell in den geschlossenen Vollzug zurückbringen, daher waren die genannten Tipps doch eigentlich recht hilfreich!

Was spricht denn dagegen ein günstigeres Fahrzeug anzuschaffen und mit dem anderen einen Teil deiner Schulden zu begeleichen?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120087 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat:
Ich seh schon, hier komm ich nicht weiter

Ich fürchte, Du hast das mit der Insolvenz nicht wirklich verstanden.
Abgesehen von Lebensnotwendigen und nicht verwetbarem gehört Dein Vermögen jetzt dem Insolvenzverwalter/den Gläubigern.
Und ein 12.000 EUR Fahrzeug gehört zu 99,9% nicht zum Lebensnotwendigen.



Sollte Diene Hoffnung darin bestanden haben, hier zu erfahren wie man Vermögen beiseite schafft, tja dann bist Du hier falsch. Da dürftest Du an Deinen derzeitigen "Wohnort" mehr Erfolg haben.
Könnte aber auch sein, das das dann dem nächst erneut zum "Wohnort" wird, sollte man sich also gut überlegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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