Hallo,
im Jahr 2015 hat meine Firma einen Rechtsstreit gewonnen.
(Kurz vor ab: Meiner Firma wurden Geräte gestohlen Iphone und Mac)
Nur 1 von 5 Punkten die der Firma zugesprochen wurden konnten per Taschenpfändung wiedergeholt werden.
Im Jahr 2017 ging meine Firma dann Pleite. Der Insolvenzantrag
wurde mangels Masse abgelehnt.
Meine Frage ist nun ob das Urteil weiterhin Rechtskräftig bleibt und der beklagte weiterhin gepfändet werden kann.
Klärgerin Insolvent/Beklagter kommt davon?
20. Juli 2019
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Frage vom 20. Juli 2019 | 17:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klärgerin Insolvent/Beklagter kommt davon?
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#1
Antwort vom 20. Juli 2019 | 19:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119640 Beiträge, 39758x hilfreich)
Wenn der Titel auf die Firma lautet und weder verwertet noch vor Liquidation umgeschreiben wurde, dann kann sich die Schuldnerin freuen - er wäre nicht mehr eintreibbar.
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