Hallo zusammen...
Ich habe mal eine frage.....
Meine Frau und ich haben letztes Jahr geheiratet,was wir auch Ihren Insolvenzverwalter gemeldet haben .Da sie besser verdient als ich hatt sie logischerweisse Steuerklasse 3,der Insolvenzverwalter meint aber jetzt das ich (Ehemann) genug verdiene, das ich bei Ihr auf der Pfändungstabelle nicht mit angerechnet werden darf.Wir klagten dagegen weil wir der meinung sind das ich angerechnet werden muß!!Die Klage liegt jetzt beim Landgericht Essen,durch Nachforschungen unsererseits liegt die Akte sage und schreibe seit anfang Januar bei der Richterin..Unser Anwalt hatt ein Erinnerungsschreiben zum Landgericht gefaxt (Mitte Februar)ohne Ergebniss...Darf eine Richterin solange die Akte bei sich liegen haben ohne eine Entscheidung zutreffen ??? Die Fristen für Treuhänder usw sind seit anfang Januar abgelaufen ...wissen nicht mehr weiter
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Klage beim Landgericht wegen anerkennung des Ehep
Bist du wirklich der Meinung, dass die besagte Richterin beim LG lediglich deine Akte auf dem Tisch liegen hat? Einfach mal abwarten.
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nein ich weiß das wir nicht die einzigen sind....aber sie hatt seit anfang Januar alle Schriftsachen von unseren Rechtsanwalt und Ihren Treuhänder...finde es aber komisch sich über 3 Monate zeit zu lassen...man kennt ja die Seilschaften zwischen Gerichte und Treuhänder...wollte nur mal wissen ob es normal ist weil sich die Sache seit Antragstellung schon über 1 Jahr hinzieht.
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-- Editiert schlurch123 am 04.04.2013 14:27
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Das ist nicht unüblich. Dein Anwalt übt ja schon sanften Druck aus, das wird schon
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Gibt es einen Beschluss, dass Du als unterhaltsberechtigte Person nicht zu berücksichtigen bist oder ist das nur eine Aussage des Treuhänders?
Wer führt die pfändbaren Beträge bei Deiner Frau ab? Ihr Arbeitgeber oder Deine Frau?
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hallo herb 53
nachdem wir geheiratet haben haben wir es den Treuhänder meiner Frau mitgeteilt...der sagte das ich nicht mit angerechnet werden darf ....darauf haben wir bei Gericht ein Antrag gestellt...der wurde erstmal abgewiesen ..wir haben Einspruch eingelegt ...und nun ist der Fall seit fast 8 Monaten beim Landgericht...und die Akte liegt vollständig seit Fanuar 2013 bei der Richterin.Das Geld wird bei meiner Frau vom Arbeitgeber einbehalten.Ich bin der Meinung das die Lohnsteuerklassen für die Familien sind und nicht für den Treuhänder ???? Ich Verdiene 400 Euro und bekomme 2x Kindergeld plus Pflegegeld...wobei das Pflegegeld für das Kind ist...also dürfen wir ja auch nur sozusagen ein Kind und mich sehen was ich mit den 400 Euro und das Kindergeld ernären muß.Ihr Treuhänder sagt das geht und somit brauche ich nicht mit auf der Pfändungstabelle meiner Frau angerechnet werden !!!und verlangt solange den Pfändbarenteil bis zum Urteil
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-- Editiert schlurch123 am 05.04.2013 07:52
-- Editiert schlurch123 am 05.04.2013 07:54
-- Editiert schlurch123 am 05.04.2013 07:56
Verstehe nicht ganz, bei welchem Gericht (Insolvenzgericht, Vollstreckungsgericht, Prozessgericht) Sie welchen Antrag gestellt haben? Durch Heirat sind Sie und Ihre Frau sich per Gesetz (§ 1360 BGB
) einander zum Unterhalt verpflichtet, das kann der Treuhänder nicht einfach nach seinem Gutdünken aushebeln. Wenn, dann muss ER einen Antrag stellen, dass Sie bei Ihrer Frau nicht als unterhaltsberechtigt im Pfändungssinne gelten - aber nicht umgekehrt.
Zudem kann eine Einzelperson nicht von 400 Euro ihren Lebensunterhalt bestreiten UND anteilig Wohnkosten begleichen. Kindergeld ist nicht Ihr Einkommen, sondern das Ihrer Kinder, solange diese in der gleichen Bedarfsgemeinschaft mit Ihnen leben. Für mich steht damit eine Unterhaltspflicht Ihrer Frau Ihnen gegenüber völlig außer Frage.
Wie hier weiter vorzugehen ist, hängt davon ab, was für ein Antrag bei der I. Instanz gestellt bzw. welche Beschwerde gegen die Entscheidung hierüber beim LG anhängig ist.
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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
Der Treuhänder hat doch gar nicht zu entscheiden, was geht und was nicht geht. Er pfändet gemäß Pfändungstabelle und was pfändungsfrei ist, das kann auch der Treuhänder nicht wegpfänden.
§36, Absatz 1 InsO
ist doch eindeutig.
Es verweist auf §850c ZPO
und dort ist auch eindeutig geregelt, dass Unterhalt, soweit auch in der Höhe berechtigt, gewährt werden muss und den Pfändungsfreibetrag erhöht.
Der Treuhänder darf das gar nicht für sich entscheiden, er muss das über das Vollstreckungsgericht entscheiden lassen, ob und wie weit die Pfändungsfreigrenze herabgesetzt werden darf.
Gibt es bei dir so eine Entscheidung? Klang bisher nicht danach.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. November 2011 – IX ZR 45/11
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
wir haben beim Insolvenzgericht Essen den antrag gestellt bzw unser Rechtsanwalt das ich mit angerechnet werden soll,das insolvenzgericht sagt aber das ich genug alleine verdiene um mich und meine Kinder alleine zu versorgen...sie hatt alle Summen zusammen gezählt also 400 Eurojob plus Kindergeld plus Pflegegeld ...und gesagt das reicht, zusammen ca 1300 Euro.Dagegen haben wir Einspruch eingelegt und nun entscheidet das Landgericht Essen seit fast 8 Monaten .Es geht ja auch darum das meine Frau durch die Heirat Lohnsteuerklasse 3 hat und dadurch mehr verdient...aber auf der Pfändungstabelle darf sie nur sich berücksichtigen ...der Treuhänder bekommt jetzt das Geld was eigentlich der Familie zustehen sollte...meiner Meinung nach.
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Die erste und einzige Frage ist: Muss deine Frau dir Unterhalt gewähren. Sobald sie dir und der Familie Unterhalt gewähren muss, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze. So einfach ist das.
Siehe §1602 Absatz 1 BGB
.
quote:<hr size=1 noshade>(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. <hr size=1 noshade>
Die Argumentationsschine ist nicht verkehrt. Die Frage ist, ob das bei den Beträgen so richtig ist, was das Gericht getrieben hat. Kann ich nicht beurteilen, deswegen sage ich dazu nichts. Wenn dein Anwalt sagt nein, dann hat er gewiss auch einen Grund dafür.
Bei dem zusammengerechneten Betrag müsste man ja Miete und alles abrechnen. Fragwürdig...
Ich würde auch mal anzweifeln, ob das Pflegegeld überhaupt angerechnet werden darf. Das ist doch ein Zusatz je nach Pflegebedürftigkeit des Kindes, um Zusatzkosten und Zusatzaufwände abzudecken. Womöglich ist das der Denkfehler hier. Dass das Pflegegeld als Einkommen gewertet wird aber der Zusatzaufwand bei der Pflege dann bei der Wertung, ob dir alleine genug zur Verfügung steht, nicht mehr berücksichtigt wurde.
Aber mal abwarten, was das Landgericht sagt.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Vor meiner Heirat habe ich noch von der Arge nach berechnung meiner Einkünfte ...sprich job-kindergeld-Pflegegeld ...ca 600 euro bekommen.Habe ja alleine gewohnt.Nach der Heirat wurde uns das Geld gestrichen da meine Frau mit angerechnet wurde(sie ist Unterhaltspflichtig laut Arge) Also muß der Treuhänder doch dann zu unseren Gunsten die Pfändungstabelle anheben,um das entstandene Difizit auszugleichen.
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Es könnte auch sein, dass die Arge falsch liegt. Aber vom Gefühl her hast du Recht, wenn dir 300€ gestrichen werden mit Verweis auf die Unterhaltspflicht, müsste auf der anderen Seite die 300€ als pfändungsfreier Betrag angerechnet werden. Die einen können ja nicht behaupten, dass eine Unterhaltspflicht besteht und die anderen nicht.
Die Frage ist nun, wer von beiden Recht hat.
Eines dürfte beruhigen: Wenn hier die Arge falsch gehandelt hat, kann man das Geld nachfordern. Umgekehrt: Wenn der TH samt Amtsgericht falsch gehandelt haben, ebenso. Schwacher Trost aber naja, irgendeine der beiden Berechnungen zur Unterhaltspflicht muss ja falsch sein.
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Wir sind auch gespannt...hatten gedacht das hier jemand ist dem das ganze auch schon mal passiert ist und uns Auskunft geben kann. Was ich nicht verstehe ist das es schon Urteile vom BGH in der Sache gegeben hatt aber das Landgericht Essen sich so schwer tut ein Urteil zu sprechen.
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Hallo zusammen
Haben heute Post vom Gericht bekommen ...
Unserer Antrag wurde abgelehnt .....
Meine Frau darf mich nicht mit auf der Pfändungstabelle
mitberechnen ...sie sind der Meinung das ich genug für mich und meine Kinder verdiene .....Eine erneute Klage ist nicht zulässig.
Habe den Glauben an Gerechtigkeit verloren....werde aus den Beschluss meine Konsequentzen .....
Wünsche euch noch einen schönen Abend .....
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