A befindet sich in einem Regelinsolvenzverfahren und erhält eine Forderungsanmeldung von B aus unerlaubter Handlung (Krankenkasse, nicht abgeführt Soz.versicherungsbeiträge).
Kann ein Widerspruch gegen die Höhe und Art der Forderung erfolgen oder kann dies nur getrennt erfolgen?
Welche Konsequenzen hat ein Widerspruch gegen die Art der Forderung, falls im Anschluss festgestellt wird, dass es sich tatsächlich um eine unerlaubte Handlung handelt?
Empfiehlt es sich für A in jedem Fall auch Widerspruch gegen die Art der Forderung zu erheben?
Welche Aspekte würden den Tatbestand der unerlaubten Handlung entfallen lassen? A war tatsächlich zahlungsunfähig hat aber versucht über die Beantragung eines Darlehens die Summe zu decken, es kam zu einem Darlehen jedoch nicht in der notwendigen Höhe.
Konsequenzen bei Widerspruch gegen Forderung aus unerlaubter Handlung (Krankenkasse)
Insolvent und jetzt?
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Schon Rechtskräftig dazu verurteilt worden, wegen Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen?
Nein
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Wie verhält es sich mit
"[17] cc) Bei einem Widerspruch gegen den Rechtsgrund der Forderung bleibt zudem offen, ob dem Schuldner im weiteren Verfahren überhaupt Restschuldbefreiung erteilt werden wird. Im Falle der Versagung dürfen die Gläubiger gemäß § 201 Abs. 2 Satz 1 InsO
gegen den Schuldner aus der Tabelle die Vollstreckung betreiben. Der Tabellenauszug bleibt Vollstreckungsgrundlage, weil sich der Widerspruch des Schuldners auf den Rechtsgrund der Forderung beschränkt. Dann kann auch nach der Entscheidung über die Restschuldbefreiung nichts anderes gelten."
Wieso sollte bei einem Widerspruch gegen den Rechtsgrund der Forderung die RSB "im weiteren Verfahren" strittig sein?
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