Konsequenzen bei Widerspruch gegen Forderung aus unerlaubter Handlung (Krankenkasse)

26. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Salk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Konsequenzen bei Widerspruch gegen Forderung aus unerlaubter Handlung (Krankenkasse)

A befindet sich in einem Regelinsolvenzverfahren und erhält eine Forderungsanmeldung von B aus unerlaubter Handlung (Krankenkasse, nicht abgeführt Soz.versicherungsbeiträge).

Kann ein Widerspruch gegen die Höhe und Art der Forderung erfolgen oder kann dies nur getrennt erfolgen?

Welche Konsequenzen hat ein Widerspruch gegen die Art der Forderung, falls im Anschluss festgestellt wird, dass es sich tatsächlich um eine unerlaubte Handlung handelt?

Empfiehlt es sich für A in jedem Fall auch Widerspruch gegen die Art der Forderung zu erheben?

Welche Aspekte würden den Tatbestand der unerlaubten Handlung entfallen lassen? A war tatsächlich zahlungsunfähig hat aber versucht über die Beantragung eines Darlehens die Summe zu decken, es kam zu einem Darlehen jedoch nicht in der notwendigen Höhe.

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Schon Rechtskräftig dazu verurteilt worden, wegen Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Salk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie verhält es sich mit

"[17] cc) Bei einem Widerspruch gegen den Rechtsgrund der Forderung bleibt zudem offen, ob dem Schuldner im weiteren Verfahren überhaupt Restschuldbefreiung erteilt werden wird. Im Falle der Versagung dürfen die Gläubiger gemäß § 201 Abs. 2 Satz 1 InsO gegen den Schuldner aus der Tabelle die Vollstreckung betreiben. Der Tabellenauszug bleibt Vollstreckungsgrundlage, weil sich der Widerspruch des Schuldners auf den Rechtsgrund der Forderung beschränkt. Dann kann auch nach der Entscheidung über die Restschuldbefreiung nichts anderes gelten."

Wieso sollte bei einem Widerspruch gegen den Rechtsgrund der Forderung die RSB "im weiteren Verfahren" strittig sein?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen