Konto auskehren in Privatinsolvenz

10. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
SoldatenFrau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Konto auskehren in Privatinsolvenz

Hallo,

Mein Mann befindet sich seit letztem Jahr in der Privatinsolvenz und sein Insolvenz Verwalter bekommt die Pfändung direkt von der Bundeswehr abgeführt. Nun ist es bei einem P Konto ja so, dass die Bank ihm einen Pfändungsfreibetrag einräumt, in dem alle Unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt sind. Allerdings übersteigt die Auszahlung auf das Konto den Freibetrag um mehrere Hundert €. Das Geld wird auch nicht ausgkehrt da keine Kontopfändung vorliegt und sammelt sich schön stätig an.
Nun ist es so, dass seine Schuldnerberatung sagt, der IV dürfe das Geld nicht anfassen, da mein Mann sonst doppelt gepfändet würde.

Was machen wir jetzt? Kommen wir irgendwie an das Geld ran, ohne der Schuldnerberatung dafür 400€ zahlen zu müssen?

Danke für die antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Warum hebt ihr es nicht einfach ab?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich verstehe die Frage bzw den Sachverhalt nicht. Was hat die Schuldnerberatung mit der Inso zu tun und warum will die 400 Euro?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SoldatenFrau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Warum hebt ihr es nicht einfach ab?


Weil er nur den Pfändungsfreibetrag abheben kann und alles was darüber hinaus geht, bleibt auf dem Konto stehen. Wenn er es abheben könnte, würde ich ja nicht fragen ; -)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ich verstehe die Frage bzw den Sachverhalt nicht. Was hat die Schuldnerberatung mit der Inso zu tun und warum will die 400 Euro?


Die Schuldnerberatung ist immer noch Ansprechpartner Nummer 1 und komplett involviert, da wir erst geheiratet und ein zweites Kind bekommen haben. Deshalb wurde der Pfändungsfreibetrag ja auch angehoben. Und die Schuldnerberatung sagt sie könne einen Brief zum auskehren unsererseits an das Amtsgericht schreiben, dies würde uns aber 400€ kosten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Ist der Ehemann noch im Insolvenzverfahren oder bereits in der Wohlverhaltensperiode (nach Aufhebung des Verfahrens)? Wenn auf dem Konto keine Pfändung liegt, kann die Auszahlung eigentlich nur am laufenden Insolvenzverfahren scheitern.
Häufig geben die Insolvenzverwalter das Konto frei, wenn nur Unpfändbares dort eingeht.
Da solltet ihr mit dem Insolvenzverwalter reden.
Klappt das nicht, könnt ihr den Antrag auch selber stellen. Dafür gibt es gute Vorlagen mit Erklärungen im Netz. Zuständig wäre das Insolvenzgericht statt des Vollstreckungsgerichtes.
Der Ehemann kann aber auch zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes gehen und dort den Antrag kostenlos aufnehmen lassen.

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