Kontoauszüge bei Insolvenzeröffnung

20. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
SteamboatWilly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontoauszüge bei Insolvenzeröffnung

Die Frage ist bestimmt blöd, aber muss man bei einer Insolvenzeröffnung seine Kontoauszüge vorlegen? Wenn ja, für welchen Zeitraum rückwirkend? Oder ist der aktuelle Kontostand ausreichend? Ich frage mich das weil einem die Insolvenz versagt werden kann, wenn man drei Jahre vor der Insolvenz z.B. Vermögensverschwendung begangen hat. Wie wird so etwas "bewiesen", muss man also die Kontoauszüge der letzten 3 Jahre vorlegen?
Angenommen das Konto des Schuldners wird bspw. ein paar Monate vor der Insolvenzeröffnung geschlossen, braucht der Insolvenzverwalter oder Treuhänder dann trotzdem Kontoauszüge dieses Kontos?

-- Editiert von SteamboatWilly am 20.03.2022 22:34




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von SteamboatWilly):
aber muss man bei einer Insolvenzeröffnung seine Kontoauszüge vorlegen?

Nein, müssen muss man gar nichts. Kann aber sein, das dann die Insolvenz bzw. RSB in die Hose gaeht.



Zitat (von SteamboatWilly):
Wenn ja, für welchen Zeitraum rückwirkend?

Das entscheidet dann das Gericht bzw. der InsoV.



Zitat (von SteamboatWilly):
Wie wird so etwas "bewiesen", muss man also die Kontoauszüge der letzten 3 Jahre vorlegen?

Wie gesagt, müssen muss man gar nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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