Die Frage ist bestimmt blöd, aber muss man bei einer Insolvenzeröffnung seine Kontoauszüge vorlegen? Wenn ja, für welchen Zeitraum rückwirkend? Oder ist der aktuelle Kontostand ausreichend? Ich frage mich das weil einem die Insolvenz versagt werden kann, wenn man drei Jahre vor der Insolvenz z.B. Vermögensverschwendung begangen hat. Wie wird so etwas "bewiesen", muss man also die Kontoauszüge der letzten 3 Jahre vorlegen?
Angenommen das Konto des Schuldners wird bspw. ein paar Monate vor der Insolvenzeröffnung geschlossen, braucht der Insolvenzverwalter oder Treuhänder dann trotzdem Kontoauszüge dieses Kontos?
-- Editiert von SteamboatWilly am 20.03.2022 22:34
Kontoauszüge bei Insolvenzeröffnung
20. März 2022
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Frage vom 20. März 2022 | 22:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontoauszüge bei Insolvenzeröffnung
#1
Antwort vom 20. März 2022 | 23:02
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :aber muss man bei einer Insolvenzeröffnung seine Kontoauszüge vorlegen?
Nein, müssen muss man gar nichts. Kann aber sein, das dann die Insolvenz bzw. RSB in die Hose gaeht.
Zitat :Wenn ja, für welchen Zeitraum rückwirkend?
Das entscheidet dann das Gericht bzw. der InsoV.
Zitat :Wie wird so etwas "bewiesen", muss man also die Kontoauszüge der letzten 3 Jahre vorlegen?
Wie gesagt, müssen muss man gar nichts.
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