Kontopfändung durch meine KFZ Steuer !

27. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
b00n
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Kontopfändung durch meine KFZ Steuer !

Hi Leute folgendes Problem liegt vor,

Beim anmelden meines neuen Autos habe ich meine alte Bankverbidung angegeben weil ich meine neue nicht parat im Kopf hatte.
Wollte dies dann im Nachhinein ändern - hab es aber wie es sooft im Leben ist vergessen.
Nun kam eine Mahnung ...mit der ich dann direkt zum Finanzamt gefahren bin und den Sachverhalt bereinigt habe. Sprich : Ich habe dort meine Neue Bankkarte vorgelegt, die Sachbearbeiterin hat die Daten erfasst - ich habe einen Beleg unterschrieben das mit die Summe per Lastschrift von meinem Konto abgezogen werden kann und alle war ok! Hatte die Sachbearbeiterin extra noch gefragt "soll ich einen Betrag überweisen oder buchen SIe es selber ab ?" ...Sie sagte, dass ich mich um nichts mehr kümmern muss, das alles gemacht wird.

Nun 2-3 Wochen später erhalte ich einen Brief von meiner Bank das mein Konto gepfändet wird und habe bereits 3 Abbuchungen die nicht stattgefunden haben ! Es entstehen überall Mahngebühren, die auf mir sitzen bleiben werden - obwohl das Finanzamt den Fehler begangen hat! Was kann ich dagegen tun ?? Leider Hatte das Finanzamt bereits zu, weil die Öffnungszeiten ja super klasse gelegt sind @bis 12 Uhr täglich :( (((

Wie sieht der Sachverhalt aus, auch wenn das FA den Fehler einsieht, habe ich Chancen die entstandenen Gebühren erstattet zu bekommen ??? Danke euch !

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das hat sich auf keinen Fall so zugetragen!
Was ich dir glaube, ist das du absichtlich deine alte Bankverbindung eingetragen hast und auch absichtlich vergessen hast deine neue anzugeben!
Auch eine Kontopfändung seitens des FA bedarf gewisser Richtlinien! Dies geschieht auch nicht überraschend!

Wenn es sich um Behörden willkür handelt, solltest du umgehend einen Anwalt einschalten!

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Welchen Fehler soll denn das Finanzamt gemacht haben? Du hast anscheinend Deine Zustimmung zur Abbuchung fälliger Beträge im Lastschriftverfahren abgegeben und dabei eine Kontonummer angegeben, die nicht gedeckt ist. Meine Meinung: wenn ich weiß, ein altes Konto wird nicht genutzt, die neue Kontoverbindung ist mir aber nicht präsent, dann sage ich das so und reiche die Einzugsermächtigung für das neue Konto nach oder gebe eben in dem Moment keine Einzugsermächtigung und überweise, nicht aber gebe ich die alte Kontoverbindung an. Das FA hat ja dann anscheinend versucht, aufgrund der von Dir angegeben Bankverbindung Beträge vom Konto einzuziehen, das hat nicht geklappt und die alte Bank wird Dir dafür Gebühren in Rechnung stellen. Dein Pech.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ich würde das einen Betrugsversuch nennen !!!! Du hast absichtlich falsche Angaben gemacht,.

Wundert mich das der Wagen noch nicht entstempelt ist, hat ihn wohl gut versteckt :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
b00n
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Mein Gott !!! das regt mich alles schon wieder so auf hier ! Ich wollte lediglich konstruktive Kritik und einen guten nett gemeinten Rat und man wird hier direkt als der größte Verbrecher und Dieb abgestempelt ! Unglaubliche Menschen tummeln sich hier rum in diesem Forum !!!

Alles hat sich 100% so zugetragen wie oben beschrieben und da war nichts gelogen oder verdreht dran!

Beim anmelden des Fahrzeugs war das erste Konto (Sparda-Bank) noch gedeckt (es waren rund 500 Euro noch drauf) aber ich habe das Konto nur noch so laufen lassen um Beiträge der Riesterrente dort abbuchen zu lassen!
Ich wollte alles langsam nach für nach abändern!

Als ich mit der ersten Mahnung (1 Euro Mahngebühren) beim Finanzamt aufgekreuzt bin, sagte die Tante mir, kein Problem wir ändern das ...ich schreibe die neue Kontonummer jetzt um und dann buchen wir den Betrag ERNEUT von ihrem neuen Bankkonto ab + 1 Euro Mahngebühr!

So nach diesem 3 minütigen Gespräch war die Sache gegessen und ich bin da raus, weil ich mir nichts böses gedacht hab!
Wo das Finanzamt oder eher gesagt diese FA-Tante auf gut deutsch gesagt verkackt hat ist : Das Sie mich nicht darauf hingewiesen hat, dass wenn 2 aktive Konten bestehen, eine Abbuchung vom neuen Konto nicht stattfindet! Das hab ich erst nach einem 15 minütigen Streitgespräch mit dieser inkompetenten 50 jährigen Tante und 2 weiteren Finanzamt Mitarbeitern herausbekommen - als ich dort am Montag aufgekreuzt bin!

Ausserdem sei wohl ein Schreiben an mich rausgeschickt worden, in dem ich zur Zahlung aufgefordert wurde. Dieses Schreiben kam bei mir jedoch niemals an !!!! Es wurde nicht per Einschreiben sondern ganz normal verschickt ! Weder Sie können mir beweisen das sie es losgeschickt haben noch ich, dass ich es nicht erhalten habe ...das ist hier das Problem!

Leidtragender bin natürlich wieder ich, weil ich gegen den Staat und seine untauglichen Mitarbeiter nicht ankommen kann zumindest ohne Richterliche Gewalt ! Aber wer geht gerne zum Anwalt wegen insgesamt 50 Euro! Alles sau blöd gelaufen. Gelernt hab ich daraus 2 Sachen, 1. niemals falsche/Zweitkonten angeben und 2. niemals in solch ein Forum schreiben wo sich Anscheinend nur Leute befinden denen es Spass macht auf anderen herumzuhacken. Vielen lieben Dank euch allen !

-- Editiert Moderator am 02.03.2012 12:10

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo graziano,
bitte zügle dich, keine Beschimpfung bringt was, immer locker bleiben.
Das im FA manchmal was daneben läuft, kann ich bestätigen, da arbeiten auch nur Menschen.
Der beste Weg ist zu deiner Bank zu gehen, diese zu veranlassen die dem FA geschuldete Summe zu überweisen, nimm die Telefon/Faxnummer die auf dem Schreiben vom FA (Pfändungsabteilung) mit und lass von deiner Bank da anrufen bzw. Faxen. So bekommst du dein Konto am schnellsten wieder frei.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
b00n
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke amako/Andreas ...die in meinen Augen erste richtige Antwort! Ja du hast recht, vllt. war mein Ton etwas herbe aber ich war gerade eben wirklich stinksauer als ich die comments gelesen habe.

um die Sache noch abzuschließen, ja ich war bereits bei der Postbank (meiner aktuellen Bank) und habe dort eine Direktüberweisung tätigen lassen aufdass mein Konto wieder Frei ist. Kostete mich alles summa-sumarum rund 50 Euro - aber gut man lernt immer im Leben :) Danke dennoch für deine Hilfe LG !

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#7
 Von 
achduliebeneune
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann sich so nichts zugetragen haben. Nicht das Finanzamt zieht die KFZ-Steuer ein, sondern das Hauptzollamt (übrigens auch eine Steuerbehörde). Von deren Seite wird dann auch die Pfändung veranlasst. Das Finanzamt hat damit nichts zu tun!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von achduliebeneune):
Nicht das Finanzamt zieht die KFZ-Steuer ein, sondern das Hauptzollamt


Ja, allerdings erst seit 2014 - vorher waren die Finanzämter zuständig.
Sowas kommt davon, wenn man Forenarchäologie betreibt ;-)

-- Editiert von amz529033-63 am 16.06.2021 13:14

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