Guten Tag! Meine Krankenkasse hat mein Konto gepfändet, ich bin Azubi und verdiene ca. 400 euro netto im Monat. Auf 2 Anträge auf Ratenzahlung ist die Krankenkasse nicht eingegangen, ich würde gerne wissen ob dies rechtens ist oder ob ich da jetzt meinen Anwalt einschalten muss, schließlich hab ich nur 14 Tage (ab heute nur noch 9 Tage) Zeit, da sonst mein ganzes Gehalt was ich für Miete, Sprit, Lebensunterhalt brauche an die Krankenkasse überwiesen. (Beim Amtsgericht kann ich keinen Antrag stellen weil die KK eine öffentliche Behörde ist) Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!
Kontopfändung von Krankenkasse
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
achja, meine EV habe ich auch schon abgegeben.
Die schnellste Variante ist es das Konto zu ändern und die Firma zu bitten auf das neue zu überweisen.
quote:
Auf 2 Anträge auf Ratenzahlung ist die Krankenkasse nicht eingegangen,
Dann müsste es ja bereits um ein um zwei Raten geringeren Betrag handeln, denn Geld zahlen kann man auch ohne deren Einverständiss.
Die Pfändungsgrenzen gelten auch für Krankenkassen, beantrage Schutz beim Amtsgericht. Hast du kein Geld zum Leben beantrage Sozialhilfe, Soforthilfe oder bei der Firma einen Vorschuss.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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Hallo, leider bekomme ich keinen Schutz vom Amtsgericht da die Krankenkasse eine Behörde ist, habe schon nachgefragt. Muss ich meinen Anwalt vielleicht einschalten? Ich weiß nicht mehr was ich noch tun könnte.
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>leider bekomme ich keinen Schutz vom Amtsgericht da die Krankenkasse eine Behörde ist,
Das ist m.E. unvorstellbar!
850k ZPO:
Werden wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b oder § 851c bezeichneten Art auf das Konto des Schuldners bei einem Geldinstitut überwiesen, so ist eine Pfändung des Guthabens auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als das Guthaben dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte (vgl.§ 850c ZPO
) für die Zeit von der Pfändung bis zu dem nächsten Zahlungstermin entspricht.
Was Sie vordringlich machen sollten, um zu verhindern, daß die gepfändeten Beträge an die Gläubigerin überwiesen werden, wurde Ihnen an anderer Stelle empfohlen
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Sie meinen, ich hätte direkt beim Vollstreckungsgericht anrufen sollen?
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Ein Anruf genügt hier nicht.Was Sie dringend tun müßten habe ich Ihnen in dem anderen Thread vorgeschlagen.
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