Kontopfändung von Krankenkasse

14. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.11.2010 09:25:35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)
Kontopfändung von Krankenkasse

Guten Tag! Meine Krankenkasse hat mein Konto gepfändet, ich bin Azubi und verdiene ca. 400 euro netto im Monat. Auf 2 Anträge auf Ratenzahlung ist die Krankenkasse nicht eingegangen, ich würde gerne wissen ob dies rechtens ist oder ob ich da jetzt meinen Anwalt einschalten muss, schließlich hab ich nur 14 Tage (ab heute nur noch 9 Tage) Zeit, da sonst mein ganzes Gehalt was ich für Miete, Sprit, Lebensunterhalt brauche an die Krankenkasse überwiesen. (Beim Amtsgericht kann ich keinen Antrag stellen weil die KK eine öffentliche Behörde ist) Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.11.2010 09:25:35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)

achja, meine EV habe ich auch schon abgegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Die schnellste Variante ist es das Konto zu ändern und die Firma zu bitten auf das neue zu überweisen.

quote:
Auf 2 Anträge auf Ratenzahlung ist die Krankenkasse nicht eingegangen,

Dann müsste es ja bereits um ein um zwei Raten geringeren Betrag handeln, denn Geld zahlen kann man auch ohne deren Einverständiss.

Die Pfändungsgrenzen gelten auch für Krankenkassen, beantrage Schutz beim Amtsgericht. Hast du kein Geld zum Leben beantrage Sozialhilfe, Soforthilfe oder bei der Firma einen Vorschuss.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.11.2010 09:25:35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo, leider bekomme ich keinen Schutz vom Amtsgericht da die Krankenkasse eine Behörde ist, habe schon nachgefragt. Muss ich meinen Anwalt vielleicht einschalten? Ich weiß nicht mehr was ich noch tun könnte.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

>leider bekomme ich keinen Schutz vom Amtsgericht da die Krankenkasse eine Behörde ist,

Das ist m.E. unvorstellbar!

850k ZPO:
Werden wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b oder § 851c bezeichneten Art auf das Konto des Schuldners bei einem Geldinstitut überwiesen, so ist eine Pfändung des Guthabens auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als das Guthaben dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte (vgl.§ 850c ZPO ) für die Zeit von der Pfändung bis zu dem nächsten Zahlungstermin entspricht.
Was Sie vordringlich machen sollten, um zu verhindern, daß die gepfändeten Beträge an die Gläubigerin überwiesen werden, wurde Ihnen an anderer Stelle empfohlen

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.11.2010 09:25:35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)

Sie meinen, ich hätte direkt beim Vollstreckungsgericht anrufen sollen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Ein Anruf genügt hier nicht.Was Sie dringend tun müßten habe ich Ihnen in dem anderen Thread vorgeschlagen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen