Kosten des Insolvenzverfahren+Restschuldbefreiung

11. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
bukki61
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)
Kosten des Insolvenzverfahren+Restschuldbefreiung

liebe User...heute gab es Post vom Amtsgericht.Nach der 2.Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse wurde mitgeteilt,dass es bei den Anordnungen vom April`13 bleibt und die Akte nun DAUERHAFT WEGGELEGT wird.
Die Anordnung vom April`13 beinhaltete die Stundung gemäß §4b InsO .
Die Insolvenz als solches,war Mitte April überstanden.
Meine Frage nun:Was bedeutet das neuerliche Schreiben mit DAUERHAFT WEGGELEGT?4 Jahre kann das AG die sozialen Verhältnisse überprüfen.Verzichten sie damit auf zwei weitere Jahre der Überprüfung?Finanziell wissen sie ja,dass ich eine dauerhafte EU-Rente beziehe und einem Minijob nachgehe.Beides steigt ja ohne hin nicht bzw. bei der Rente kaum.
Vielen dank für eine Antwort.

viele Grüsse,Bukki

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymouse_User
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Als "weglegen" bezeichnen die Advokaten in einem solchen Fall die Sollstellung des offenen Betrages und reichen dies üblicherweise an die Finanz Justiz Kasse weiter, die dann ihrerseits versucht, den Betrag beizutreiben.
Wenn Sie kein Vermögen oder ausreichend hohes Einkommen haben, um diese Forderung zu begleichen, wird diese Forderung am Ende meist niedergeschlagen und somit das Verfahren eingestellt.
Wenn Sie die Forderung wirklich nicht zahlen können, dann ist das durch die Offenlegung der Einkommensverhältnisse nachweisbar und somit durchaus legitim.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Nein. Weglegen heißt in diesem Kontext nicht, dass die offenen Forderungen zum Soll gestellt werden. Dafür bedürfte es der Aufhebung des Stundungsbeschlusses. Weglegen heißt: Deine finanziellen Verhältnisse werden nicht mehr überprüft. Es bleibt bei der Stundung. Im Ergebnis wirst Du nichts mehr an das Gericht zu zahlen haben.

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