Hallo Zusammen,
ich habe die Möglichkeit, dass mir die Kosten für das Bahnticket für die Fahrt zur Arbeit vom Arbeitgeber komplett jeden Monat übernommen werden.
Diese würden dann mit dem Gehalt ausgezahlt.
Kosten mont.: 96,80€
Meine Frage muss diese Erstattung zum pfändbaren Betrag dazu gerechnet werden, oder sind diese nicht pfändbar?
Vielen Dank
-----------------
"Alle wollen mein Geld....
aber ich hols mir zurück!!"
-- Editiert Micky01_de am 10.07.2014 20:37
Kostenübernahme durch AG pfändbar bei Inso?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hallo,
leider sind monatlich wiederkehrende Fahrtkosten - auch wenn sie als solche zweckgebunden in der Lohnabrechnung ausgewiesen sind - voll pfändbar. Sie sind daher dem pfändbaren Netto vor der Ermittlung des Pfändungsbetrags zuzuschlagen.
Gruß
Krypton
-----------------
"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
Wie wäre die Situation, wenn der AG das Ticket direkt an den Verkehrsbetrieb bezahlen würde?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Schwer zu sagen. Eine Pfändbarkeit dürfte dann vermutlich nicht bestehen. § 850h ZPO
greift IMHO in dem Fall nicht, weil der Schuldner ja einen angemessenen Verdienst erzielt. Lediglich der Mehrverdienst in Form eines "geschenkten" ÖPNV-Dauertickets wäre im weiteren Sinne "verschleiert".
Aber dazu fehlen mir die Erfahrungswerte. Ich würde diese Aussage also nicht gerade blind unterschreiben...
-----------------
"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
Dann erhältst Du von Deinem Arbeitgeber eine Naturalleistung, die bei der Pfändung nach § 850e Nr. 3 ZPO
ebenfalls mit ihrem Wert zu berücksichtigen wäre.
-----------------
""
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Haben mir sehr geholfen.
-----------------
"Alle wollen mein Geld....
aber ich hols mir zurück!!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten