Kostenübernahme durch AG pfändbar bei Inso?

10. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Micky01_de
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)
Kostenübernahme durch AG pfändbar bei Inso?

Hallo Zusammen,

ich habe die Möglichkeit, dass mir die Kosten für das Bahnticket für die Fahrt zur Arbeit vom Arbeitgeber komplett jeden Monat übernommen werden.
Diese würden dann mit dem Gehalt ausgezahlt.
Kosten mont.: 96,80€

Meine Frage muss diese Erstattung zum pfändbaren Betrag dazu gerechnet werden, oder sind diese nicht pfändbar?

Vielen Dank


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"Alle wollen mein Geld....
aber ich hols mir zurück!!"

-- Editiert Micky01_de am 10.07.2014 20:37

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

leider sind monatlich wiederkehrende Fahrtkosten - auch wenn sie als solche zweckgebunden in der Lohnabrechnung ausgewiesen sind - voll pfändbar. Sie sind daher dem pfändbaren Netto vor der Ermittlung des Pfändungsbetrags zuzuschlagen.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Wie wäre die Situation, wenn der AG das Ticket direkt an den Verkehrsbetrieb bezahlen würde?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Schwer zu sagen. Eine Pfändbarkeit dürfte dann vermutlich nicht bestehen. § 850h ZPO greift IMHO in dem Fall nicht, weil der Schuldner ja einen angemessenen Verdienst erzielt. Lediglich der Mehrverdienst in Form eines "geschenkten" ÖPNV-Dauertickets wäre im weiteren Sinne "verschleiert".

Aber dazu fehlen mir die Erfahrungswerte. Ich würde diese Aussage also nicht gerade blind unterschreiben...

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hegowa
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 100x hilfreich)

Dann erhältst Du von Deinem Arbeitgeber eine Naturalleistung, die bei der Pfändung nach § 850e Nr. 3 ZPO ebenfalls mit ihrem Wert zu berücksichtigen wäre.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Micky01_de
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Haben mir sehr geholfen.

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aber ich hols mir zurück!!"

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