Hallo zusammen,
ein schöner Samstag!...eigentlich!!
Wir (Ehepaar + Kind 13 Jahre) wohnen hier in einer schönen Mietwohnung seit etwas über 2 Jahren, mussten leider aus einer früheren Selbständigkeit im Oktober 2008 private Insolvenz anmelden (meine Frau und ich), haben 2 Hunde und 1 Katze.
Soeben gratulierten wir unserer Vermieterin, mit denen wir ein sehr gutes Verhältnis haben, zum Geburtstag...während dessen eröffneten uns die Vermieter, dass ihre Tochter, deren Firma kürzlich pleite ging, unsere Wohnung haben wollte und sogar schon ein bisschen darauf drängen würde (Eigenbedarf).
Das Haus wird bewohnt von den Vermietern (Erdgeschoss) und 2 Mietern, ein Mieter davon sind wir (130qm - 600€ kalt+300€ NK).
Die Vermieter hätte seit 8 Tagen schon Bauchschmerzen, wie er uns das beibringen sollte, er kennt unsere wirtschaftliche Situation.
Worauf müssen wir achten, welche zusätzlichen Rechte (evtl. durch die Insolvenz) haben wir. Einen Umzug können wir uns definitiv nicht leisten, nicht zu reden von der Machbarkeit durch die Tiere und einer evtl. Schufaauskunft durch den neuen Vermieter - welche natürlich durch die Insolvenz bedingt, mehr als Minusmäßig aussieht.
Braucht Ihr weitere Infos?
Was passiert, wenn die Kündigung inkl. Mietschutz vorüber sind und wir uns keine neue Wohnung leisten können bzw. wir überall abgelehnt werden, stehen wir dann auf der Straße???
Vielen Dank für Tips
Sievi
-- Editiert am 23.05.2009 12:35
Kündigung bei Insolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
--- editiert vom Admin
quote:
Sucht euch doch eine neue WHG
Einfacher gesagt, als getan. Unsere Negativ-Auskunft ist eine DIN A4 Seite lang, zudem 2 Hunde + 1 Katze...
Danke trotzdem für den Tip.
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--- editiert vom Admin
quote:
Eine nur, da hab ich schon Umfangreichere gelesen.
Naja, jetzt müssen wir halt jemanden finden, dem es entweder egal ist oder per Zufall nicht nach fragt.
Wir zahlen es selber! Meine Frau ist berufstätig und ich arbeite mit Gewerbeschein seit August 2008, aber nicht wirklich ausreichend. Die letzten 3 Monate wars kaum möglich. Haben vor 2 Monaten vom Vermieter 1/3 unserer Kaution nehmen lassen. Den anderen Teil konnten wir zahlen. Die letzte Miete haben wir in 2 Raten gezahlt.
--- editiert vom Admin
quote:
Daß dies nicht korrekt ist, weißt Du aber?
Mag sein...aber erstens ging es nicht anders unf 2. haben wir uns dafür mit dem VM zusammen gesetzt und er hat sofort sein einverständniss gegeben, da (will jetzt nicht strunzen) der VM sagt, dass man sich nur solche Mieter wünschen könnte. Für ihn war die Hilfe selbstverständlich.
--- editiert vom Admin
...ich kenne mich damit nicht aus...reicht/wirkt sowas denn? Also - er würde uns quasi eine Art Zeugniss schreiben?!
--- editiert vom Admin
...das ist unser Problem...was wenn wir nichts neues finden und wir müssen raus???
--- editiert vom Admin
...hab mich auch mal im inet umgehört...es gibt da einen "Härtefall § 574" - trifft der nicht auf uns zu?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
mmh...was passiert aber denn nun, wenn wir - sagen wir - ende des Monats die Kündigung bekommen, wir in 3 Monaten raus müssen (wohnen jetzt etwas über 2 Jahre da), wir aber wegen Schufa oder kein Geld oder wegen Tiere - unabhängig, dass wir uns keinen Umzug leisten können, wir eine Küche brauchen (hier gab es eine EbK etc. keine Neue gefunden haben??
--- editiert vom Admin
heißt das im schlimmsten fall "ein Leben unter der Brücke"?? oder an wen muss man sich da wenden (Sozialamt?)
wendet euch doch mal ans sozialamt, diese vermitteln oftmals wohnungen od. haben selbst welche - ist zwar "erstmal eine notlösung" aber besser als nichts!
ps.: es gibt solche u. solche VM u. die schufaeinträge kommen vermutlich aus der selbstständigkeit - deshalb dem VM reinen wein einschenken, dazu noch die bestätigung vom alten VM das die miete immer pünktlich gezahlt wurde u. schon sind die schäafchen halb im trockenen.
Hallo habe eben von Euren Problemen gelesen und durch Zufall vor einer halben Stunde über "Kündigung wegen Eigenbedarf" auf google nachgelesen. Da steht unter anderem, daß der Vermieter schriftlich kündigen muß. Mit seiner Unterschrift versehen und den genauen Angaben der Gründe. Bei Kündigung wegen Eigenbedarf hat der Mieter das Recht , so steht da, auch das Grundbuch einzusehen, ob der Vermieter noch andere Eigentümer hat die auch zumutbar wären. Dann stand da noch, daß wenn ein Vermieter kündigt um seinen Kind in eine Wohnung von über 100 m^2 zu setzen ist das nicht verhältnismäßig und nicht zulässig. Wie passend, stand da genauso drin. Also mal genau nachlesen und sich nicht so leicht vertreiben lassen. Falls Ihr jedoch die Nase voll habt, könnt Ihr vielleicht aus diesen Grund eine Entschädigung vom Vermieter aushandeln, da dieser sonst vor Gericht event. schlechte Karten hat. Hoffe das hat Euch geholfen es kommen auch wieder bessere Zeiten.
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