Kurz vor der Insolvenz und Schulden vermehren?

25. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
culpa77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Kurz vor der Insolvenz und Schulden vermehren?

Nur mal ganz kurz interessehalber.

Ein nicht sehr gern gemochter Arbeitskollege gibt tatsächlich damit an, in Kürze in Privatinso zu gehen und damit fast 40.000 Euro Schulden erlassen zu bekommen.
Er meinte, alles voll easy. Er war mit Beratungsschein beim RA und nun werden die Gläubiger wg eines Vergleiches angeschrieben.
Nun der Hammer:
Er shoppt gerade extrem, weil er es ja eh nicht mehr zahlen muss.
Er hat jetzt drei neue Gläubiger mit jeweils um die 300 Euro Schulden und ist wohl, nach seinen Worten, dabei noch mehr zu bestellen.
Kann er da nicht belangt werden?
Ist doch Betrug! Er weiß ja schließlich schon vorher, es nicht bezahlen zu können.

Bin grad entsetzt, wie einfach sowas gehen soll.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Hallo,

zunächst einmal stimme ich Ihnen voll und ganz zu, dass es sich bei dem Verhalten Ihres Kollegen tatsächlich um einen Betrug handelt, weil er über seine Zahlungsfähigkeit täuscht. Wenn er eine Insolvenz anstrebt, dann ist ihm ja bewusst, dass er zahlungsunfähig ist. Im Wissen um diese Zahlungsunfähigkeit noch Verpflichtungen einzugehen, von denen er weiß oder zwingend wissen muss, dass er sie unmöglich bedienen kann, erfüllt den Tatbestand des Eingehungsbetrugs.

In insolvenzrechtlicher Hinsicht könnte dem Guten zudem noch die Restschuldbefreiung um die Ohren fliegen, basierend auf § 290 Abs. 1 Ziff. 4 InsO . Dort ist dem Schuldner auf Gläubigerantrag hin die RSB zu versagen, wenn er im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags oder danach vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Gläubiger dadurch beeinträchtigt hat, dass er unangemessene Verbindlichkeiten begründet [...] hat.

Dann ist noch die Frage, was er da so alles bestellt. Luxusgüter fallen bei Insolvenzeröffnung in die Masse. Macht er die Sachen zu Geld, kann jeder Gläubiger das anfechten und den Erlös zur Masse verlangen. Er handelt sich durch sein Verhalten also nichts als Ärger ein.

Und die Moral von der Geschichte: Nicht jeder, der sich für schlau hält, ist es auch ;)

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
culpa77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Was heißt, fällt in die Masse?

Kann er eine Anzeige bekommen? Was passiert denn, wenn im das ganze um die Ohren fliegt? Er kann es ja trotzdem nicht bezahlen?

Er meinte heute, er wird jetzt einen Teil zurückschicken und ein wenig anzahlen, damit es nicht nach Betrug aussieht.
Verkaufen tut er nix. Es ist schon alles für ihn und seine Familie. Er meinte, insgesamt sind es "nur" 4 Gläubiger mehr und insgesamt ca. 600 Euro.

Nachdem er festgestellt hat, dass wir das alle nicht so lustig, ist er ein wenig zurückgerudert.
Er hält sich eh selbst für kaufsüchtig.
Ein paar Sachen kann er wohl nicht mehr zurückschicken.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Was heißt, fällt in die Masse?
Das heisst, dass das Luxusgut dann unter Verfügung des IV fällt und von ihm beispielsweise wieder verkauft wird um die Gläubiger zu bezahlen. Behalten darf er das, was er da an Luxusgütern kaufen würde, nicht.

quote:
Kann er eine Anzeige bekommen?

Ja. Kann er. Eingehungsbetrug ist ein Straftatbestand nach StGB.

quote:
Was passiert denn, wenn im das ganze um die Ohren fliegt? Er kann es ja trotzdem nicht bezahlen?

Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung entsprechende Maßnahmen. Je nach Höhe wird es nicht mit ein paar Sozialstunden getan sein. Haftstrafen usw. Was genau sollte man ggf. im Strafrechtsforum nachfragen.
Ansonsten bleibt er bis zum Lebensende auf den Schulden sitzen. Ohne Restschuldbefreiung wird solange bezahlt, bis die Schuld getilgt ist. Und wenn die ganze Zeit gepfändet wird, hilft ihm auch nicht die Verjährung nach 30 Jahren weiter. Denn laufende Pfändungen hemmen diese Verjährung.

quote:
Er meinte heute, er wird jetzt einen Teil zurückschicken und ein wenig anzahlen, damit es nicht nach Betrug aussieht.

Ich möchte mal das von InsoFlo wiederholen: Nicht jeder, der sich für schlau hält, ist es auch

quote:
Er hält sich eh selbst für kaufsüchtig.

Das hilft ihm nur ggf. bei einer Strafanzeige, mildernde Umstände InsoFlo mag mich korrigieren aber mildernde Umstände gibt es bei Insolvenzverfahren und RSB vermutlich nicht.



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-- Editiert mepeisen am 26.10.2012 13:28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Was heißt, fällt in die Masse? <hr size=1 noshade>


Die Verfügungsgewalt über den entsprechenden Gegenstand geht vom Schuldner auf den Treuhänder über. Verfügungen über den Gegenstand, die der Schuldner ohne Wissen oder gegen den Willen des Treuhänders trifft, sind unwirksam.

quote:<hr size=1 noshade>Kann er eine Anzeige bekommen? <hr size=1 noshade>


Durchaus möglich.

quote:<hr size=1 noshade>Was passiert denn, wenn im das ganze um die Ohren fliegt? Er kann es ja trotzdem nicht bezahlen? <hr size=1 noshade>


Dann ist für ihn jede Chance auf eine weitere Insolvenz für die nächsten 10 Jahre perdu. Tja, dass er es nicht bezahlen kann, wird die Gläubiger trotzdem nicht davon abhalten, munter gegen ihn zu vollstrecken: Lohnpfändung, Kontopfändung, stetige Gerichtsvollzieherbesuche usw.

quote:<hr size=1 noshade>Er meinte heute, er wird jetzt einen Teil zurückschicken und ein wenig anzahlen, damit es nicht nach Betrug aussieht. <hr size=1 noshade>


Kann er gerne machen, viel bringen wird es ihm nicht. Das ist wie mit einem Bankräuber, der zwei Tage nach dem Überfall aus Gewissensbissen heimlich einen Umschlag mit einem Teil der Beute in den Briefkasten der Bank wirft. Es bleibt trotzdem ein Bankraub. Lediglich der Schaden verringert sich. An der Strafbarkeit ändert das aber mE nichts. (Da wissen die Experten im Strafrechtsforum aber sicher besser Bescheid...).

quote:<hr size=1 noshade>Verkaufen tut er nix. <hr size=1 noshade>


Wird auch besser sein. Da steht schnell das Qualifikationsmerkmal eines "gewerbsmäßigen" Betrugs im Raum...

quote:<hr size=1 noshade>Er meinte, insgesamt sind es "nur" 4 Gläubiger mehr und insgesamt ca. 600 Euro. <hr size=1 noshade>


Und wenn das Fass randvoll ist, reicht ein einziger Tropfen zum Überlaufen. Es spielt keine Rolle, wieviel - nur, ob.

quote:<hr size=1 noshade>Er hält sich eh selbst für kaufsüchtig. <hr size=1 noshade>


Wenn ihm das ein Arzt/Therapeut gutachterlich bestätigt, dann ist viell. Schuldminderung o.ä. drin (Strafrechtsexperten HILFE!). Andererseits ist eine Insolvenz dann ja fast aussichtslos, sofern er sich nicht behandeln lässt. Dann geht das in der Inso ja munter so weiter. Am Ende merkt er, dass er wegen der Inso nirgends mehr bestellen kann. Was macht er dann? Geht er dann klauen?

Das Problem sollte er wirklich bei der Wurzel packen. Ganz ehrlich: An seiner Stelle würde ich - gerade jetzt mit den frischen Bestellungen - die Finger von einer Insolvenz lassen und mich schleunigst in Behandlung begeben. Sonst wird das ein Fass ohne Boden.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Oh ich hab mal wieder viiiiiel zu lange gebraucht mit meiner Antwort :grins:

mepeisen, ich sehe wir sind uns einig ;)

quote:<hr size=1 noshade>Das hilft ihm nur ggf. bei einer Strafanzeige, mildernde Umstände InsoFlo mag mich korrigieren aber mildernde Umstände gibt es bei Insolvenzverfahren und RSB vermutlich nicht <hr size=1 noshade>


Nicht dass ich wüsste. Die Versagungsgründe in 290 sind abschließend aufgeführt und das Verhalten des Schuldners ließe sich in diesem Fall darunter subsumieren. Ein Versagungsgrund läge nur dann nicht vor, wenn die Gefährdung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Aber wie soll das hier gehen? Ich habe leicht fahrlässig etwas bestellt, obwohl ich wusste, dass ich das nicht zahlen kann...?

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go512454-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von culpa77):
Danke für die Antwort!

Es ist schon alles für ihn und seine Familie. Er meinte, insgesamt sind es "nur" 4 Gläubiger mehr und insgesamt ca. 600 Euro.

Nachdem er festgestellt hat, dass wir das alle nicht so lustig, ist er ein wenig zurückgerudert.
Er hält sich eh selbst für kaufsüchtig.
Ein paar Sachen kann er wohl nicht mehr zurückschicken.

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Weiß man wie es ausgegangen ist?
Also wurde er des Betruges bezichtigt?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Wenn er hätte das Ergebnis mitgeteilt, würden sie nicht fragen müssen, denn es stünde wohl da oben. Unnötig, einen so alten Thread wieder ans Licht zu zerren!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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