Guten Tag,
ich hätte eine Frage zum laufenden Gehalt nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit. Das Insolvenzverfahren
ist seit 01.05. eröffnet und der Betrieb wird fortgeführt. Am 13.06. wurde die Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter angezeigt. Nach Aussage des Insolvenzverwalters sollen alle nicht bereits zur Verfahrenseröffnung gekündigten und freigestellten Mitarbeiter weiter beschäftigt bleiben. Meine Frage ist nun, wie es mit dem Lohn des laufenden Monats für die weiterbeschäftigten Mitarbeiter aussieht. Ist der gesamte Lohn des Monats Juni eine Neumasseverbindlichkeit und wird gezahlt oder ist der Lohn von 01.06.-12.06. Altmasseverbindlichkeit, so dass die Mitarbeiter nur den Anteil des Lohnes nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit, also ab 13.06. bis Monatsende, als Neumasseverbindlichkeit ausgezahlt bekommen?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Markus Karlmann
Laufendes Gehalt und Masseunzulänglichkeit
15. Juni 2019
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Frage vom 15. Juni 2019 | 13:08
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Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Laufendes Gehalt und Masseunzulänglichkeit