Hallo zusammen ....
Ich habe mal eine kleine Frage...
Und zwar : Die Abtretungserklärung ist am 16.03.2016 ausgelaufen ....
und es wurde am 07.04 .2016 das Gehalt aus dem Monat 03.2016 nochmal vom Treuhänder einbehalten .
Jetzt meine Frage: Ist das so korrekt oder muss er das Geld zurückerstatten ???.
Zumal im Beschluss vom Amtsgericht folgender Satz steht : Wegen der Einzelheiten wird bis auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.03.2016 verwiesen .
Heißt das etwa das das Gericht von den einbehalt vom 07.04.2016 gar nix weiß und somit der Treuhänder sich das Geld so einsteckt ?? Wem steht den nun das Geld zu...Die Bürodame vom TH meint das alles so korrekt wäre ..nun ja..
Danke für eure Mühe im vorraus
Letzte Abtretung am Treuhänder
Der Ablauf der Abtretungserklärung im laufenden Monat, führt immer zu Diskussionen. Es ist bisher auch noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu ergangen, wie das gehandhabt wird. Die Meinungen gehen auseinander von "Es steht alles dem TH zu", über "Dem TH steht nur anteilig der Pfandbetrag zu" bis hin zu "Es kommt auf die Fälligkeit an. Liegt diese außerhalb der Abtretungsfrist, dann bekommt der TH gar nichts."
Guten morgen
was ich aber nicht verstehe ist....der Abschlußbericht vom Treuhänder wurde am 18.03.2016 beim Amtsgericht eingereicht....also weiß doch das Amtsgericht nichts von dem letzten Pfändungsbetrag vom 07.04.2016...richtig...und es kann ja wohl nicht sein das sich der Treuhänder das Geld selber einsteckt....Kann man sich als Privatperson beim Amtsgericht an jemanden wenden der das Überprüft ?..........Schade das es keine klare Regelung um diesen letzten Betrag gibt...sollte man schleunigst ändern
Danke für eure mühe
)
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Nach dem Abschlussbericht gibt es immer auch noch die letzte Verteilung der eingegangenen Gelder. Entweder geht das Geld für die Kosten des TH drauf oder es wird an die Gläubiger verteilt. Der TH weist dann noch dem Gericht den Nullbestand des Kontos nach.
Und jetzt?
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