Hallo,
angenommen Person X ist Inhaber von vier Unternehmen, wobei er auch Geschäftsführer für die Verwaltungsgesellschaft ist, welche die restlichen drei Unternehmen (A, B und C) verwaltet.
Das Unternehmen A erwirtschaftet jedoch seit Monaten keinen Überschuss und zum Monatsende ist es nicht in der Lage die fälligen Rechnungen aus eigener Kraft zu begleichen.
Folglich werden die Unternehmen B und C vom Inhaber X angewiesen hohe sechsstellige Summen, getarnt als Akontozahlungen zu leisten, so dass Unternehmen A kurzfristig wieder liquide wird. Dieser Vorgang wiederholt sich etliche Monate, hin und wieder zahlt das Unternehmen A geringe Beträge an die beiden anderen Unternehmen zurück, jedoch haben sich die Akontozahlungen auf eine hohe siebenstellige Summe angehäuft.
Eine Patronatserklärung liegt nicht vor.
Liegt hier eine strafbare Insolvenzverschleppung vor?
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Liegt hier eine strafbare Insolvenzverschleppung vor?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
In welcher Rechtsform bestehen die Unternehmen?
Zudem dürfte allenfalls der Insolvenzgrund der Überschuldung in Frage kommen. Tatsächlich kann Unternehmen A ja seinen fälligen Verbindlichkeiten nachkommen, auch wenn das Geld von dritter Seite durch die Unternehmen B und C zur Verfügung gestellt wird.
Alle Unternehmen sind eigenständige Gesellschaften mbH
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Wenn es sich um GmbH handelt, dann ist zumindest das Vorliegen des § 15a InsO
möglich.
Eine Antragspflicht erfordert aber entweder Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO
vermag ich anhand der Infos nicht zu erkennen. A kann ja die fälligen Verbindlichkeiten weiter zahlen. Was im Hinblick auf evtl. Rückzahlungspflichten zu B und C geregelt ist, wird nicht mitgeteilt.
Überschuldung kann man hier auch nicht bewerten.
Und jetzt?
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