Lohnpfändung trotz P-Konto und höherem Freibetrag bei PI

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)
Lohnpfändung trotz P-Konto und höherem Freibetrag bei PI

Hallo,

jemand befindet sich in einer Privat Insolvenz, hat ein P-Konto und der Pfändbare Betrag ist durch Kindesunterhalt höher gesetzt mit Bescheinigung. Der Insolvenzverwalter weiß das und hat nun direkt beim Arbeitgeber den Betrag gepfändet, der der Person mit der PI ohne höhrerem Freibetrag zustehen würde. Ist das so rechtens? Darf der Insolvenzverwalter das?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Der IV legt doch nur die Lohnabtretung offen. Den pfändbaren Betrag muss der AG errechnen und abführen. Also ist der AG anzusprechen und über die unterhaltspflichtigen Personen aufzuklären und dies ggf zu belegen.
Ich verstehe hier das Problem nicht.

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#2
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)

Das Arbeitsverhältnis ist noch sehr frisch und besteht seit ca. 3 Monaten. Der Firma war bekannt, das die Person in einer PI ist und auch, das Kinder vorhanden sind.
Der IV hat gesagt, das nichts gepfändet wird, da die Person Unterhaltspflichtig ist aber das er natürlich den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen muss, das eine PI besteht.
Die Person hat die Lohnpfändung nur auf der letzten Lohnabrechnung bemerkt, da diese dort aufgeführt wird und war natürlich verwundert.
Wie gesagt, es geht nicht um mich, sondern um einen Freund, ich habe von sowas keine Ahnung, weil ich keine Schulden habe. Ich kann mir nur vorstellen, das hier vielleicht etwas schief gelaufen ist, wir wissen nur nicht, wo der Fehler nun liegen könnte und was die Person nun tun kann, damit die Pfändungsfreigrenze beachtet wird.

@Ex Inkassomitarbeiter

Also soll er in dem Fall dann seine Firma ansprechen und nochmals mitteilen, das er Unterhaltspflichtig ist und die Bescheinigung nach $850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO beim Arbeitgeber vorlegen? Wird denn dann der Freibetrag von der Firma höher angesetzt oder geht das jetzt nicht mehr?

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Der AG bzw die Personalabteilung ist der Ansprechpartner. Dort muss er nachfragen wo das Problem liegt. Hat er die Heirats- oder Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt?
Andere Frage ist es vielleicht möglich, dass durch sein Gehalt schlicht pfändbare Beträge vorhanden sind?

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#4
 Von 
Darween-1991
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Du hast sicher eine Bescheinigung der Caritas mit dem höheren Pfändungsbetrag, diese auf jeden Fall dem AG vorlegen. Der Insolvenzverwalter dar f das Vermögen aufteilen und es zu einem Bestimmten Zahlungstermin auszahlen (falls nicht anders vereinbart), hierbei wäre es gut zu wissen wie das Einkommen zum Verhältnis des Freibetrages steht, Beträge die höher sind als der Freibetrag dürfen abführt werden.

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#5
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)

Die Bescheinigung ist nicht von der Caritas, sondern von einem Rechtsanwalt aber spielt ja keine Rolle, denke ich, von wem die nun ist. Eine Geburtsurkunde oder dergleichen wurde natürlich beim Arbeitgeber nicht vorgelegt. Das ist ja auch nicht üblich, die wissen aber, das er drei hat, die nicht bei ihm leben.
Der Freibetrag liegt bei über 2000 EUR und er verdient nur um die 1400 EUR, also darf eigentlich nichts gepfändet werden, was ja auch der Grund für seine Verwunderung war. Er wird morgen direkt den Arbeitgeber kontaktieren und nachfragen.

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