Lohnsteuerklasse Privatinsolvenz

3. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Iono
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerklasse Privatinsolvenz

Hallo erstmal,
und eins vorweg:
Ich finde es klasse, dass es Seiten/Foren wie diese gibt auf denen sich Laien austauschen und unterstützen können. Ich bin neu hier und werde mich hier auch gerne meinen Möglichkeiten entsprechend einbringen.

Ich befinde mich seit Mai 2020 in der Privatinsolvenz. Mein damaliges Unternehmen war als Einzelunternehmen eingetragen und ich somit privat Haftbar.
Meine Frau (war nicht am Unternehmen beteiligt) und ich haben meinem Insolvenzverwalter nun folgende Fragen gestellt:

1.) Kann meine Frau ihre Einkommensteuererklärung für 2022 alleine machen?

2.) Können wir die Lohnsteuerklassen von 4/4 auf 3/5 wechseln.

Antwort:

Sie können die Einkommensteuererklärung für 2022 auch alleine machen. Ihre steuerliche Veranlagung hat mit der Ihres Ehemannes mit Blick auf die etwaige Insolvenzmasse nur dann etwas damit zu tun, wenn die steuerliche Veranlagung des Insolvenzschuldners sich insoweit verschlechtern würde und die Masse eine negative Auswirkung diesbezüglich zu spüren bekäme.

Ob dies bei der durch Sie angestrebten Wahl der Lohnsteuerklassen der Fall ist, vermag ich nicht zu sagen.
Ich weise jedoch darauf hin, dass sich Ihr Mann noch nicht in der Wohlverhaltensphase befindet und die durch Sie zitierte Rechtsprechung daher (noch) nicht anzuwenden ist.

Im eröffneten Verfahren hat der jeweilige Insolvenzschuldner die Insolvenzmasse bestmöglich zu stellen, was sich auch auf die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung und der sodann zu wählenden Steuerklasse bezieht.

Ist dies korrekt?

Besten Dank im Voraus.

-- Editiert von Moderator topic am 3. März 2023 13:40

-- Thema wurde verschoben am 3. März 2023 13:40

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