Macht eine freiwillige Vermögensauskunft Sinn?

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
cherokee42
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Macht eine freiwillige Vermögensauskunft Sinn?

Moin Gemeinde,

macht es Sinn eine Vermögensauskunft abzugeben, um den Gläubigern glaubhafter darlegen zu können, dass eine Pfändung/Vollstreckung ins Leere laufen wird? Und macht es die Verhandlungen mit den Gläubigern einfacher um eine Entschuldung hinzubekommen?

Es wurde auch schon ein Haftbefehl ausgestellt um die VA zu erzwingen. Also man müsste diese so oder so abgeben :-/

Hat es also auch Vorteile eine VA abzugeben?

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von cherokee42):
Macht eine freiwillige Vermögensauskunft Sinn?

Zitat (von cherokee42):
Es wurde auch schon ein Haftbefehl ausgestellt um die VA zu erzwingen.

Finde den Widerspruch - über die Freiwilligkeit ist man da wohl schon lange hinaus...


Im übrigen macht eine freiwillige Vermögensauskunft keinen Sinn, da man dort relativ konsquenzenlos eine möglichst "günstige" Vermögensdarstellung machen darf.
Im Gegensatz zur "amtlichen Vermögensauskunft " bei der das eine Straftat darstellen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine echte Vermögensauskunft ist nie freiwillig. Man kann nicht selbst zu einem Gericht gehen und sagen "Ich will gerne die Vermögensauskunft abgeben". Klappt nicht. Ist nicht im Prozess vorgesehen.

Sie kann nur dann abgegeben werden, wenn ein Gläubiger mit Titel das beantragt.

Und ja, von Freiwilligkeit zu sprechen, nachdem man sie schon verweigert hat und nun mit Haftbefehl gezwungen wird, ist vollkommen unsinnig.

Gebe die Vermögensauskunft ab oder werde inhaftiert. Deine Entscheidung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cherokee42
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Geht hier nicht um mich!

Ok, anders gefragt. Eine Vermögensauskunft mit den Ergebnis "nichts zu holen" ist doch für den Schuldner positiv zu bewerten, um Gläubiger eventuell davon abzuhalten unnötige Versuche einer Vollstreckung zu unternehmen, oder? Durch jede weitere Beitreibungsmaßnahme entstehen doch auch wieder Kosten, die nachweislich nicht vom Schuldner beglichen werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Aus Kostensicht könnte man so argumentieren, ja.

Zitat:
Durch jede weitere Beitreibungsmaßnahme entstehen doch auch wieder Kosten, die nachweislich nicht vom Schuldner beglichen werden können.

Aber vielleicht kommt der Schuldner in Zukunft zu Geld...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.723 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen