Mahnbescheid im Vorferfahren der P-Insolvenz

4. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid im Vorferfahren der P-Insolvenz

Hallo an alle

ich bin aktuell im Vorferfahren der P-Insolvenz (Gläubiger wurden erst angeschrieben) diese läuft über einen Anwalt ,heute hatte ich einen Mahnbescheid erhalten von einem Gläubiger der natürlich auch in der Gläubigerliste steht. Soll ich diesem wiedersprechen oder dem Anwalt zukommen lassen der meine Insolvenz macht?

Ich hab nur Angst das vielleicht es heißt nichts unternehmen und am Ende steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür

Falls jemand darüber etwas weiß, und mir meine Angst nehmen könnte würde ich mich sehr über eine Antwort freuen

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Warum willst du widersprechen? Stimmt die Forderung nicht?
Sprich mit dem RA ob dieser den MB bzgl. der Kosten prüfen will (kostenpflichtig). Wenn der MB ok ist dann würde ich das so lassen und auch den VB über mich ergehen lassen.
Ob der GV nun kommt oder nicht ist doch wurscht, da du offenbar eine Inso anstrebst. Verstehe da dein Problem nicht.

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#2
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich dachte man muss da vielleicht Widersprechen kenne mich leider nicht aus...

Wissen Sie zufällig wie lange Zeit vergeht von Mahnbescheid bis GV vor der Tür steht ?

Insolvenzantrag sollte in 2-3 Wochen beim Gericht sein wurde mir letze Woche gesagt

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Man könnte dem Gläubiger mitteilen, das das Mahnverfahren nur sein Geld verbrennt, da man in die Insolvenz geht.



Zitat (von supersweet123):
Wissen Sie zufällig wie lange Zeit vergeht von Mahnbescheid bis GV vor der Tür steht ?

Corona + 3-6 Monate



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Stimmt die Forderung nicht?

Überaus relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Cash123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Da der Absender des Mahnbescheides auf der Gläubigerliste bereits steht, wird dieser auch angeschrieben, und ihm mitgeteilt, dass du das Insolvenz Verfahren anstrebst.

LG
C.

Signatur:

LG
C.

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#5
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry Van Sell

Vielen Dank , ich hoffe bis dahin wird die Insolvenz eröffnet sein. Das Vorferfahren dauert schon 5 Wochen

@Cash123

Vielen Dank, der Gläubiger wurde bereits angeschrieben vor 4 Wochen und schickte trotzdem einen Mahnbescheid....

Werde Morgen beim Anwalt anrufen und mitteilen das ein Mahnbescheid gekommen ist mit der Bitte was man machen kann.

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von supersweet123):
Vielen Dank für die Antwort.

Ich dachte man muss da vielleicht Widersprechen kenne mich leider nicht aus...

Wissen Sie zufällig wie lange Zeit vergeht von Mahnbescheid bis GV vor der Tür steht ?

Insolvenzantrag sollte in 2-3 Wochen beim Gericht sein wurde mir letze Woche gesagt


Der MB hat eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen. Also wird im Regelfall nach 3-4 Wochen der VB beantragt/zugestellt. Dieser hat eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Im Regelfall wartet der Gläubiger diese ab. GV Auftrag wird danach gemacht. Da die GV's die Schuldner in Corona Zeiten im Regelfall nicht aufsuchen ist ein Rückstand aufgelaufen so dass dieser sich frühestens in 3-9 Monaten damit befasst, weil auch bereits vor Corona Rückstände bestanden.

Also du siehst der GV wird dir wahrscheinlich erspart bleiben.

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#7
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für die Antwort das beruhigt mich sehr.
Hatte von meinem Anwalt Rückmeldung bekommen, ich solle den Mahnbescheid laufen lassen

Ich hoffe nur das die Vorinsolvenz bald fertig ist und der Bescheid zum Gericht geht

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#8
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab noch eine Frage

Mein Konto hab ich vor einem Jahr zu einem P-Konto umwandeln lassen sicherheitshalber, dann bekam ich einen Brief von meinem Anwalt das der Freibetrag erhöht wird diesen habe ich beinder Bank abgegeben. Kann man zur Sicherheit bei der Bank nachfragen per E-Mail etc. ob das Konto noch als P-Konto besteht und der Freibetrag erhöht wurde?

Herzlichen Dank im voraus

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#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Warum willst du das machen und sinnfrei Leute beschäftigen?
Wenn du das Konto nicht wieder umgewandelt hast, ist es ein P-Konto. Wenn du das Schreiben an die Bank gegeben hast wird sich auch daran nichts geändert haben.

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#10
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah das wusste ich nicht dankeschön, so wie ich es verstanden habe jetzt müsste man das P-Konto schriftlich kündigen das es wieder zu einem "normalen" Girokonto wird ?

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#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Nicht kündigen sondern der Bank mitteilen, dass das P-Konto wieder umgewandelt werden soll in ein "normales" Konto.

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#12
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@supersweet123

Lassen Sie Ihr P-Konto bitte als P-Konto weiterlaufen und wandeln Sie es nicht wieder in ein normales Girokonto um.

Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, fällt nämlich alles was pfändbar ist in die Insolvenzmasse. Pfändbar ist auch ein normales Girokonto. Pfändungsschutz für Konten kann nur über ein P-Konto erreicht werden.

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#13
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank an alle für die Antworten , ich lasse das P-Konto weiterlaufen, ich hätte eine letzte Frage:

Kann ich aktuell / während der Insolvenz eine Haftpflichtversicherung abschließen ? oder gibt es da Probleme etc.? Da ich eine machen wollte (da ich ein kind habe)

-- Editiert von supersweet123 am 07.04.2020 15:39

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#14
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Du kannst abschließen was du willst. Ob dich ein Vertragspartner mit schlechter Bonität nimmt steht auf einem anderen Blatt. Erfahrungen hab ich da keine.
Wenn es im eröffneten Verfahren zu einem Schadensfall kommt sollte die Vers. unbedingt die Zahlung an den Geschädigten direkt vornehmen. Sonst kann es zu Problemen kommen. Das Gleiche gilt wenn Pfändungen auf dem Konto sind.

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#15
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für die Antwort, ich weiß leider auch nicht wie das ist aber normal braucht man ja eine Privat-Haftpflichtversicherung sagt mir jeder. Falls sich hier einer auskennt der liest und weiß welche Versicherung auch ohne Bonität Haftpflichtversicherungen anbietet kann gerne schreiben würde mich freuen.

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#16
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich kann eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen falls ich diese bekomme und es gibt dann keine Probleme? Aktuell stehe ich noch nicht in der Schufa sind ja noch im Vorferfahren

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von supersweet123):
Kann ich aktuell / während der Insolvenz eine Haftpflichtversicherung abschließen ?

Ja, kann man.

Die meisten arbeiten mit Vorkasse, bedeutet die 60-80 EUR muss man erst bezahlen, Bonität ist da nicht so wichtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dankeschön :) werd es probieren,falls ich abgelehnt werde probiere ich es bei einer anderen aus.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen nochmal

mein Insolvenzanwalt bereitet seit fast 2 Monaten meine Insolvenz vor Gläubiger der Liste anzuschreiben, dauert dies solange?
Oder kann dies auch an der aktuellen Situation liegen das vielleicht nicht alle Gläubiger antworten oder gibt es da eine Frist das diese Antworten müssen das kann sich ja nicht Monate hinziehen oder ?

Kann kaum schlafen weil ich mir Gedanken mache...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen

Hatte eben den Vollstreckungsbescheid im Briefkasten. Kann jetzt schon eine Kontopfändung kommen oder erst nach der 2 Wochen Wiederspruchsfrist?

Habe Angst... Deshalb frage ich

Würde mich auf Antworten freuen

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