Meine Freundin als unterhaltspflichtige Person

18. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Charmin
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)
Meine Freundin als unterhaltspflichtige Person

Sehr geehrtes Community,

ich bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz.

Im März bekomme ich eine Arbeit mit 1530 Euro Netto, meine Freundin bekommt 800 Euro Netto plus 180 Euro Kindergeld (Ausbildung).

Wir wollen demnächst zusammen ziehen, könnte ich meine Freundin als unterhaltsberechtigte Person anmelden um in die 1. Gruppe der Insolvenztabelle zu kommen?

Würde das evtl bei einer Heirat ändern? Mit Steuerklasse 5 und 3, denn die 3 sagt aus, die 5 zu unterstützen.

Vielen Dank für Eure Hilfe und evtl. Tipps.

Gruß

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"Ich bin kein Anwalt und habe zu diesem Thema nur Halbwissen. Es ist einfach nur mein bestes Wissen."




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Guten Morgen,

quote:<hr size=1 noshade>könnte ich meine Freundin als unterhaltsberechtigte Person anmelden um in die 1. Gruppe der Insolvenztabelle zu kommen? <hr size=1 noshade>


Unterhaltspflichtige Personen werden nicht "angemeldet", sie existieren kraft Gesetzes. Eine Freundin/Lebensgefährtin wird durch kein deutsches Gesetz zur Unterhaltsberechtigten, daher ganz klar: nein!

quote:<hr size=1 noshade>Würde das evtl bei einer Heirat ändern? <hr size=1 noshade>


Jep, ergibt sich aus § 1360 BGB . Allerdings können Sie davon ausgehen, dass sehr bald nach der Heirat irgendein Beteiligter am Insolvenzverfahren die Nichtberücksichtigung der (dann) Ehefrau beantragt, wenn die über hinreichend eigenes Einkommen verfügt, um ihren Unterhalt selbst bestreiten zu können.

Mit den Steuerklassen hat das primär nichts zu tun. Ein Treuhänder kann lediglich verlangen, dass ein Schuldner mit SK IV oder V in die III wechselt, wenn er klar mehr verdient als der Ehegatte.

Bei Fragen fragen.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Charmin
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Krypton,

vielen Dank.

Was kann man unter hinreichendes Einkommen verstehen?
Gibt es da eine von bis Grenze?

Freundliche Grüße

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"Ich bin kein Anwalt und habe zu diesem Thema nur Halbwissen. Es ist einfach nur mein bestes Wissen."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Was kann man unter hinreichendes Einkommen verstehen?
Gibt es da eine von bis Grenze?


Dürfte von Region zu Region unterschiedlich sein, zumal die Mieten und sonstigen Lebenshaltungskosten bspw. in Cottbus deutlich niedriger ausfallen dürften als in München.

Eine Faustregel gibt es also nicht. Vielmehr wird ein so angerufenes Gericht nach "billigem Ermessen" urteilen. Ich glaube mich erinnern zu können, dass es einen Fall gab, in dem eine Ehefrau auf 400-Euro-Basis gearbeitet hat und das Gericht auf Gläubigerantrag hin bestimmt hat, dass der Ehemann auf die Hälfte des Pfändungsbetrags herabgestuft wurde, den er zahlen müsste, bliebe die Frau gänzlich unberücksichtigt.

Wenn wie in Ihrem Fall die Frau 800 Euro netto verdient, wird das Gericht mMn beinahe sicher bestimmen, dass die Frau von diesen 800 Euro ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten könnte und eine Unterhaltspflicht verneinen.

Gruß
Krypton

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1x Hilfreiche Antwort

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