Meldung gemacht nix passiert :(

21. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
diekleene75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldung gemacht nix passiert :(

Hallo,

ich bin seit 2011 in der Privat Insolvenz.

Bis dato ist alles gut gelaufen. Ich habe im Januar 2013 Meldung beim Insolvenverwalter gemacht das ich seit Dezember 2012 eine Neue Stelle habe und ich habe in der Insolvenzzeit schon vorher 2 Arbeitgeber gehabt, vorher war ich 3 monate ohne Arbeit. Ich kann belegen das ich die Mitteilung gemacht habe.

Da es immer gelaufen ist, das der Verwalter automatisch von meinem Gehalt alles Pfändbare bekommen hat, und ich wegen Namensänderung auch kontakt zum Verwalter hatte, war ich mir keiner Schuld bewusst.

Aber klar unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

Mit meinem Sohn, ich bin allein erziehend, komm ich auf ca. 1500 Euro Pfändungsgrenze.

Steuererklärungen will meinen Rückerstattungen hat auch direkt der Verwalter erhalten.

Jetzt bekomme ich Post das auf meinem Anderkonto nix drauf wärem, ich ja arbeitslos wäre und mich gefälligst um Arbeit kümmern soll. Desweitern das ich sofort 120 Euro überweisen solle für die Tätigkeit des Verwalters.

Ich verdiene ca 1400 Euro netto deswegen ist es mir auch nicht aufgefallen, da mir eh nix abgezogen werden kann.

Bin total verzweifelt da ich Angst habe das mir jetzt die Insolvenz um die Ohren fliegt.

Hab jetzt erstmal nen Termin beim Anwalt gemacht :(





-- Editiert diekleene75 am 21.01.2014 13:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Kann es sein, dass Sie kürzlich einen Beschluss durch das Insolvenzgericht erhalten haben, dass ihr Insolvenzverfahren aufgehoben wurde? Ferner haben Sie einen Beschluss erhalten, dass Ihnen die RSB angekündigt wird?

Für mich hört sich das nämlich ganz nach dem Übergang in die sog. Wohlverhaltens- bzw. Restschuldbefreiungsphase an. Da ist es dann erstmal normal, dass nichts mehr auf dem Konto ist. Alles was drauf war, wird nämlich mit Beendigung des Insolvenzverfahrens verteilt und in der WVP wird dann nur das pfändbare Arbeitseinkommen eingenommen und evtl. Zahlungen nach § 295 InsO .

Im Hinblick auf die Meldung des neuen Arbeitsgebers wäre es von Interesse, wie diese erfolgt ist. Evtl. ist ein Schreiben nicht angekommen oder derjenige, mit dem Sie evtl. telefoniert haben, hat keine Notiz gemacht oder diese ging verloren. Teilen Sie es einfach nochmal mit.

Nachteile dürften Ihnen dadurch nicht entstehen, da ja nichts pfändbar war.

Die 120 € werden die jährliche Vergütung für den Treuhänder in der WVP sein. Wurde Verfahrenskostenstundung für die WVP beantragt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
diekleene75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke.

doch es waren Beträge pfändbar. Ich habe Weihnachtsgeld bekommen und Urlaubsgeld.

Hab grad allen Mut zusammen genommen und den INvw. angerufen.

Meine Meldung ist angekommen. Dennoch hat man es versäumt sich dort zu melden.

Habe alle karten auf den Tisch gelegt und wir sind so verblieben das man mir das ausrechnet und ich den Betrag in Raten zahlen kann.

Kann man den Antrag noch stellen für die Verfahrenskosten?

und ja es verhält sich genau so wie Sie das beschrieben haben.
Die 120 Euro überweise ich jetzt.

Puhhhh ich hab dennoch Angst das irgendwie was schief läuft.

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