Mit Nullplan(Hartz IV)--Regel-oder Verbraucherins.

20. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
schlotterbeen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Nullplan(Hartz IV)--Regel-oder Verbraucherins.

Hallo Wissende,
Ich habe 14Gläubiger "angesammelt"(~50.000,-€).Aus meiner Zeit(8 Monate) als selbstständiger Händler mit 2 Angestellten(400,-€ Job) sind bei 2 Gläubigern Schulden angehäuft worden. 1.Finanzamt(Einkommens-und Umsatzsteuer). 2.Deutsche Rentenversicherung-Knappschaft Bahn-See Minijobzentrale(Beiträge).Bei 12 Gläubigern haben sich die Schulden "privat" angehäuft.Ich bin seit mehreren Jahren Hartz IV-Empfänger.Beantrage ich eine Regel-oder Verbraucherinsolvenz?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Guten Morgen,

nachdem hier noch Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen während der unselbstständigen Tätigkeit bestehen, wäre die Beantragung eines Regelinsolvenzverfahrens indiziert. Hierzu reicht zunächst ein kurzes Anschreiben an das Gericht, in welchem die Anträge auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens, Stundung der Verfahrenskosten und Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden. Gleichzeitig erklären Sie in kurzen Worten, weswegen das Regelinsolvenzverfahren Ihrer Meinung nach einschlägig ist (ehemals selbstständig, Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen während der Selbstst.). Das Gericht wird Ihnen daraufhin ein Vermögensverzeichnis zukommen lassen, welches Sie unbedingt wahrheitsgemäß ausfüllen und zurücksenden sollten.

Bei Fragen fragen.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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