Guten Tag,
ein Gesellschafter-Geschäftsführer meldet Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit für seine GmbH an. Das Unternehmen ist im vorläufigen Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter möchtet nun den Geschäftsbetrieb 2 Monate am Laufen halten, damit er Zeit hat einen Käufer zu finden.
Ist der Geschäftsführer verpflichtet z. B. neue Ware zu bestellen, Dienstpläne für Mitarbeitende zu erstellen etc., also weiter zu arbeiten obwohl er keinen Anspruch auf Insolvenzgeld hat? Oder kann er sofort einen neuen Job beginnen und nur noch für Auskünfte zur Verfügung stehen?
Viele Grüße
Holger
Mitwirkungspflicht bei GmbH-Insolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Solange er Geschäftsführer der GmbH ist, hat er die Interessen der GmbH zu wahren, und dazu gehört ggf. auch der Weiterbetrieb im Insolvenzverfahren.
Verletzt er diese Pflicht, macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig.
Hallo eh1960,
worauf fußt deine Antwort? Mir ist nicht bekannt, dass ein Geschäftsführer gezwungen werden kann weiter operativ tätig zu sein (Achtung: Gemeint ist nicht die Auskunftspflicht). Ich kann mich aber auch irren.
-- Editiert von User am 3. Mai 2023 11:56
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Zitatworauf fußt deine Antwort? :
Vermutlich auf § 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ...
ZitatMir ist nicht bekannt, dass ein Geschäftsführer gezwungen werden kann weiter operativ tätig zu sein :
Richtig, das ist freiwillig.
Der Zwang kommt dann später, wenn er den Schadenersatz leisten muss ...
Hey Harry,
danke für deine Antwort.
Aus dem genannten Gesetzestext entnehme ich nicht, dass der Geschäftsführer vom Insolvenzverwalter dazu gezwungen werden kann das operative Geschäft weiter zu führen. Vielleicht kannst du die Passage markieren?
ZitatAus dem genannten Gesetzestext entnehme ich nicht, dass der Geschäftsführer vom Insolvenzverwalter dazu gezwungen werden kann :
Selbstverständlich nicht.
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