Muss ich die Steuerklasse wechseln durch Heirat????

15. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 16x hilfreich)
Muss ich die Steuerklasse wechseln durch Heirat????

Hallo zusammen,

meine Frau und ich verdienen etwa gleich viel. Netto 1600 Euro. Ich bin noch 1 Jahr in der Wohlverhaltensphase.
Kann es sein dass der Treuhänder mich zwingt in eine andere Steuerklasse zu wechseln? Wir sind beide in der 4. Meine Frau hätte dann ja wesentlich weniger. Das will ich auf keinen Fall. Allerdings habe ich so eben etwas darüber gelesen und bin nun stutzig geworden.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ändern sich eigentlich die Pfändungsfreigrenzen? Wie gesagt, jeder verdient in etwa 1600 Euro netto. Keine Kinder. Mir ist nämlich bei der letzten Auzahlung gar nix gepfändet worden und ich kann mir nur vorstellen dass es mit der Heirat zusammen hängt. Kann da irgendjemand rückwirkend was verlangen?

Meine Treuhänderin ist derzeit leider im Urlaub, ansonsten hätte ich sie bereits angerufen und im Internet findet man auch nichts brauchbares darüber.

Wäre gut wenn mir jemand was dazu sagen kann.

Danke

-- Editier von mecksi am 15.07.2017 00:38

-- Editier von mecksi am 15.07.2017 09:29




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2690 Beiträge, 785x hilfreich)

Durch die Heirat seid ihr euch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Der IV wird nach dem Einkommen der Frau fragen und dann bei Gericht die Nichtberücksichtigung beantragen und das Gericht wird bei der Faktenlage dem Antrag stattgeben. Dann wird auch wieder wie vorher gepfändet. Die Eheschließung musst du dem IV und ggf dem Insogericht schriftlich mitteilen.

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#2
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 16x hilfreich)

Ok.... Danke....
Es ist ja auch okay wenn gepfändet wird wie zuvor.....
Kann man denn für die Monate wo grad nicht gepfändet wird die Pfändung noch rückwirkend von mir einfordern. Oder gilt das dann erst an dem Zeitpunkt wo dem Antrag des THs stattgegeben wird?

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#4
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Durch die Heirat seid ihr euch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Der IV wird nach dem Einkommen der Frau fragen und dann bei Gericht die Nichtberücksichtigung beantragen und das Gericht wird bei der Faktenlage dem Antrag stattgeben. Dann wird auch wieder wie vorher gepfändet. Die Eheschließung musst du dem IV und ggf dem Insogericht schriftlich mitteilen.

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2690 Beiträge, 785x hilfreich)

Soweit mir bekannt erst ab dem Moment der Antragstellung. Dazu können aber Andere vielleicht mehr sagen.

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