Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war bereits aus privaten Gründen 2014 in der Verbraucherinsolvenz. Danach habe ich mein Leben neu aufgebaut und bin leider schwer erkrankt und kann seit 1 Jahr nicht mehr arbeiten. Es haben sich neue Schulden gebildet und es gibt mehrere Titel .Ich habe das Konto auf ein P-Konto umstellen lassen. Alle Versuche , mit den Gläubigern eine Einigung zu finden ,verliefen aufgrund utopischer Ratenforderungen erfolglos. Das Geld ist aufgrund des P-Kontos gesichert ,aber wie komme ich aus den Titeln am besten raus ? Was kann ich noch tun ,wenn sich die Gläubiger sturr stellen ? Es kommen viele Vollstreckungsbescheide,die aber auf mein Konto keine Auswirkungen habe,
Ich würde mich über eine Antwort und Tipps sehr freuen. ,
Nach Insolvenzende 2014 neue Schulden durch Krankheit
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
ZitatWas kann ich noch tun ,wenn sich die Gläubiger sturr stellen ? :
Nichts.
Die Frist für eine neue Insolvenz ist 10 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
Wäre ich einer der Gläubiger würde ich sicherlich eine Strafanzeige wegen Betruges prüfen. Allein schon damit die Forderungen bei einer erneuten Inso gesichert sind.
Ansonsten zahlst du hoffentlich ab was geht anstatt nur zu jammern über die bösen Gläubiger. Nicht immer andere sind Schuld am Scheitern sondern oft auch die Schuldner.
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ZitatWäre ich einer der Gläubiger würde ich sicherlich eine Strafanzeige wegen Betruges prüfen. Allein schon damit die Forderungen bei einer erneuten Inso gesichert sind. :
Ansonsten zahlst du hoffentlich ab was geht anstatt nur zu jammern über die bösen Gläubiger. Nicht immer andere sind Schuld am Scheitern sondern oft auch die Schuldner.
ist dieses Portal nur da um dumme Antworten zu bekommen ? Und wenn Du keine Ahnung hast einfach mal die Fr... halten. Mic einfach des Betruges zu beschuldigen ist ja wohl der Hammer. Sei mal schön vorsichtig !
Wenn du bei deinen Gläubigern die gleiche Freundlichkeit walten lässt wundert mich nichts. Genau ein solches Verhalten hab ich vermutet ... jammern und verbal um sich schlagen.
Ich schrieb ich würde die Strafanzeige prüfen und ggf auch erstatten als Gläubiger. Ich möchte die Forderung als Gläubiger gesichert haben und eine Verurteilung hilft dabei ungemein. Ist es kein Betrug dann ist es eben so. Aber bei einem Schuldner, welcher im 3. oder 4. Jahr der laufenden Inso bereits wieder haushoch verschuldet ist sollte man das zumindest mal genau prüfen als Gläubiger/Vertreter.
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