Nach Restschuldbefreiung - unbekannte Forderung . P-Konto gesperrt.

18. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
danvaro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Restschuldbefreiung - unbekannte Forderung . P-Konto gesperrt.

Hallo zusammen,

letzte Woche wurde mein P-Konto gesperrt.
Die Bankangestellte sagte mir, dass ich noch Schulden bei einer Krankenkasse hätte. Die Krankenkasse sagt mir aber, dass ich keine Schulden bei der Krankenkasse habe.
Die Bank will mir den Beschluss/Bescheid nicht aushändigen.
Ich habe offene Rechnungen - die Lastschriften werden nicht eingelöst und ich habe keinen Zugriff darauf.
An wen kann ich mich wenden?
Kann mir bitte jemand einen Rat geben?

Freundliche Grüße
danvaro

-- Editiert von User am 18. März 2024 12:30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Ein P-Konto ganz zu sperren dürfte rechtswidrig sein.
Mindestens die Gelder welche dem Freibetrag unterfallen müssten verfügbar sein.



Zitat (von danvaro):
An wen kann ich mich wenden?

Zum einen an die Aufsichtsbehörde
Zum anderen an einen versierten Anwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2597 Beiträge, 757x hilfreich)

Zitat (von danvaro):
Die Bank will mir den Beschluss/Bescheid nicht aushändigen.
natürlich nicht. Den hast oder wirst du auch noch bekommen.

Zitat (von danvaro):
Kann mir bitte jemand einen Rat geben?

PfüB abwarten und dann klären bzw Rechtsmittel einlegen.

War das P-Konto überzogen oder warum erfolgte die Sperrung?

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#3
 Von 
danvaro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Woche ist vergangen und ich habe nichts in der Hand.

Das P-Konto ist gedeckt.
Lastschriften werden nicht eingelöst und die Bank berechnet trotzdem Stornogebühren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von danvaro):
Eine Woche ist vergangen und ich habe nichts in der Hand.

Man wird da schon selber aktiv werden müssen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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