Hallo, wäre ein Nachlassinsolvenzverfahren möglich wenn man ein Erbe nicht ausschlägt, aber dann nachträglich von hohen Schulden erfährt? Gibt es hierfür bestimmte Voraussetzungen oder kann man es darauf ankommen lassen? Wir haben als Kinder absolut keine Ahnung ob und in welcher Höhe Schulden da sind (ein Inkassoschreiben wurde aber schon gefunden), aber unser Vater hatte früher große finanzielle Schwierigkeiten/häufig Gerichtsvollzieher als Einzelhändler da und es stand mal ein Insolvenzverfahren im Raum, wir wissen aber nicht ob er dies durchgeführt bzw abgeschlossen hat. Wir würden allerdings aus Gründen seiner vorherigen Wohngemeinschaft gerne verhindern dass die Wohnung versiegelt wird. Vermögen ist nicht da aber das wäre ja sehr schwierig für den Mitbewohner/Eigentümer der Wohnung...wie sollte das dann gehen? Was machen wir am besten? Und wo erfährt man ob zB 30 Jahre alte Schulden einen noch einholen können, kein Register reicht soweit zurück? Schrecklich, neben der Trauer sowas....wir haben es leider zu spät realisiert.....
-- Editiert von Moderator topic am 28. Januar 2026 16:43
-- Thema wurde verschoben am 28. Januar 2026 16:43
Nachlassinsolvenzverfahren nach Erbantritt
28. Januar 2026
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Frage vom 28. Januar 2026 | 15:44
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassinsolvenzverfahren nach Erbantritt
#1
Antwort vom 28. Januar 2026 | 16:42
Von
Status: Unbeschreiblich (34428 Beiträge, 17800x hilfreich)
Hallo, wäre ein Nachlassinsolvenzverfahren möglich wenn man ein Erbe nicht ausschlägt, aber dann nachträglich von hohen Schulden erfährt? Ja. Dazu ist man sogar verpflichtet: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1980.html
-- Editiert von User am 28. Januar 2026 16:52
#2
Antwort vom 28. Januar 2026 | 18:20
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ja. Dazu ist man sogar verpflichtet:
Schützt das dann das Privatvermögen? Auch wenn das Erbe angetreten wurde? Wann und wie wrfahrt man dann von Gläubigern?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Januar 2026 | 19:27
Von
Status: Unbeschreiblich (34428 Beiträge, 17800x hilfreich)
Schützt das dann das Privatvermögen? Ja.
Auch wenn das Erbe angetreten wurde? Unsinnige Frage - wenn man das Erbe nicht antritt, braucht man keine Nachlassinsolvenz...
Wann und wie wrfahrt man dann von Gläubigern? Dadurch, dass die sich irgendwann melden.
#4
Antwort vom 28. Januar 2026 | 19:35
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Unsinnige Frage - wenn man das Erbe nicht antritt, braucht man keine Nachlassinsolvenz...
Ich glaube ich meinte Nachlassverwaltung. Das kommt doch nach ErbAntritt falls sich Schulden zeigen noch als Option in Frage,oder?
#5
Antwort vom 29. Januar 2026 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (34428 Beiträge, 17800x hilfreich)
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