Nachlassinsolvenzverfahren nach Erbantritt

28. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
tine7777
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(109 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassinsolvenzverfahren nach Erbantritt

Hallo, wäre ein Nachlassinsolvenzverfahren möglich wenn man ein Erbe nicht ausschlägt, aber dann nachträglich von hohen Schulden erfährt? Gibt es hierfür bestimmte Voraussetzungen oder kann man es darauf ankommen lassen? Wir haben als Kinder absolut keine Ahnung ob und in welcher Höhe Schulden da sind (ein Inkassoschreiben wurde aber schon gefunden), aber unser Vater hatte früher große finanzielle Schwierigkeiten/häufig Gerichtsvollzieher als Einzelhändler da und es stand mal ein Insolvenzverfahren im Raum, wir wissen aber nicht ob er dies durchgeführt bzw abgeschlossen hat. Wir würden allerdings aus Gründen seiner vorherigen Wohngemeinschaft gerne verhindern dass die Wohnung versiegelt wird. Vermögen ist nicht da aber das wäre ja sehr schwierig für den Mitbewohner/Eigentümer der Wohnung...wie sollte das dann gehen? Was machen wir am besten? Und wo erfährt man ob zB 30 Jahre alte Schulden einen noch einholen können, kein Register reicht soweit zurück? Schrecklich, neben der Trauer sowas....wir haben es leider zu spät realisiert.....

-- Editiert von Moderator topic am 28. Januar 2026 16:43

-- Thema wurde verschoben am 28. Januar 2026 16:43




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34428 Beiträge, 17800x hilfreich)

Hallo, wäre ein Nachlassinsolvenzverfahren möglich wenn man ein Erbe nicht ausschlägt, aber dann nachträglich von hohen Schulden erfährt? Ja. Dazu ist man sogar verpflichtet: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1980.html

-- Editiert von User am 28. Januar 2026 16:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
tine7777
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja. Dazu ist man sogar verpflichtet:


Schützt das dann das Privatvermögen? Auch wenn das Erbe angetreten wurde? Wann und wie wrfahrt man dann von Gläubigern?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34428 Beiträge, 17800x hilfreich)

Schützt das dann das Privatvermögen? Ja.
Auch wenn das Erbe angetreten wurde? Unsinnige Frage - wenn man das Erbe nicht antritt, braucht man keine Nachlassinsolvenz...
Wann und wie wrfahrt man dann von Gläubigern? Dadurch, dass die sich irgendwann melden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
tine7777
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Unsinnige Frage - wenn man das Erbe nicht antritt, braucht man keine Nachlassinsolvenz...

Ich glaube ich meinte Nachlassverwaltung. Das kommt doch nach ErbAntritt falls sich Schulden zeigen noch als Option in Frage,oder?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34428 Beiträge, 17800x hilfreich)

Ja, das ist richtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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