Nachweis Mietzahlungen als Drittschuldner

22. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
legerm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweis Mietzahlungen als Drittschuldner

Angenommen A ist Mieter einer Mietwohnung von B, wobei gegen B eine Pfändung vorliegt darum überweist A die Miete direkt an den Gläubiger C, muss A dem Vermieter B Nachweise über die Zahlungen an C nachweisen? Oder muss sich B selbstständig bei C erkundigen? Wenn ja, wie müssen diese Nachweise aussehen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das kommt darauf an, vor welchem Hintergrund die Frage gestellt wird. Befindet man sich bereits im Räumungsklageverfahren, weil B den Mietvertrag wegen ausstehender Mietzahlungen gekündigt hat und man trägt als Beklagter vor, dass man an C gezahlt hat, dann sollte man dies auch belegen können, z.B. durch Kontoauszüge. Sollte es soweit noch gar nicht sein und B fragt nur an, wo denn sein Geld bliebe, kann man auch auf den Nachweis verzichten. Allerdings stellt sich die Frage, ob das taktisch klug ist.

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