Neue Schulden gemacht und bezahlt

1. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ingemaus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Neue Schulden gemacht und bezahlt

Hallo, ich habe während meiner Privatinso ( verhandlung war noch nicht, also wohl noch keine Wohlverhaltensperiode) neue Schulden gemacht ( von einer Bekannten was geliehen, auch Kreditkarte überzogen). Nun habe ich aus einer Unfallversicherung eine Einmalzahlung erhalten und damit diese Schulden zu 100 % zurückgezahlt.
Jetzt meldet sich der Treuhänder und meint, dieses Geld hätte IHM zugestanden , für die Insolvenzmasse.
Da ich es ja nun nicht mehr habe sondern die neuen Schulden zurückbezahlt habe, was soll ich da machen ? Ich dachte, es wäre so alles in ordnung.

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ob die Privatinsolvenz für dich das richtige ist, du bist doch nicht mal in der Lage das laufende Leben zu bezahlen.
Je nachdem wie weit dein Verfahren ist wird es wohl keine Restschuldbefreiung geben wenn die "Kapital" an den Gläubiger vorbei schleusst. "Schulden bei Freunden" glaubt kein Mensch.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

quote:
Hallo, ich habe während meiner Privatinso ( verhandlung war noch nicht, also wohl noch keine Wohlverhaltensperiode) neue Schulden gemacht ( von einer Bekannten was geliehen, auch Kreditkarte überzogen).


Das mit der Kreditkarte verstehe ich nicht.

Sicher, dass schon das gerichtliche Verfahren läuft? ;)

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#3
 Von 
Ingemaus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe doch geschrieben, dass noch KEINE Verhandlung war. Kreditkarte habe ich gebraucht um tanken zu fahren , und diese Überziehung habe ich z.T. mit dem Geld ausgeglichen. Und die letzten 3 Monate eben ein paar Leute angepumpt, nun zurückbezahlt.
lt. meinen Anwalts-Informationen war es durchaus erlaubt, neue Schulden zu machen ( sofern mir jemand noch was gibt...) wenn diese ZURÜCK BEZAHLT werden.
Habe ich doch gemacht. Nun soll das auch nicht ok sein ?


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#4
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

quote:
Habe doch geschrieben, dass noch KEINE Verhandlung war.


Was denn für eine Verhandlung? ;)

Ist das Insolvenzverfahren durch Beschluss nun eröffnet oder läuft noch ein aussergerichtlicher Versuch?

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#5
 Von 
Ingemaus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Kenn ich mich nicht aus. Ich habe einen Treuhänder, der hat gepfändet was immer er gefunden hat. Und seither höre ich nichts mehr. Gibt's da keine Ver handlung bzw. einen Gerichtstermin , wo man hinmuss ? Dacht ich zumindest.
Oder bekommt man irgendwann Post, dass das Verfahren nun gestartet ist ? Im Moment scheint er zusammen zu zählen, was er hat und was er davon für die Gerichtskosten usw. abzioeht, was dann übrigbleibt wird die " masse" sein. Oder stimmt das auch nicht ?
Habe lediglich ein Merkblatt von der Anwältin, da blickt aber auch keiner durch.
Nochmal : Ich habe noch KEINERLEI Nachricht, dass ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde oder ob nicht. Januar wurde Treuhänder eingestzt, letztes Jahr Nov. war ich wegen der Eröffnung einer Privatinso bei der Anwältin.
Vielleicht weiss das hier jemand besser.....

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#6
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Hast du denn nie einen Eröffnungsbeschluss bekommen, wo drinstand, welcher Verwalter eingesetzt ist?

So wie sich das liest, gehe ich davon aus, dass die PI läuft.

Du wirst wohl dann, wenn die PI läuft, nicht umhin kommen, das Geld der Masse zur Verfügung zu stellen.

Ruf doch mal die Verwalterin an und frage nach dem Stand des Verfahrens.

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#7
 Von 
clairdelune
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Na mensch, wenn du einen Treuhänder hast wird auch die Privatinsolvenz laufen. Umsonst hast du den nicht und da sollteste du solche Dinge einfach künftig mit ihm absprechen, ansonsten fliegst du ganz schnell raus aus der Privatinsolvenz.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die Restschuldbefreiung ist in Gefahr, denn die Wohlverhaltenphase sagt das du die Gläubiger bezahlen muss mit allem was du über hast.
Die besche...t die Gläubiger und schleusst das Geld an ihnen vorbei.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#9
 Von 
Teddybär112
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Stimmt nicht, lass dich hier nicht kirre machen !!!!
Es ist ein Unterschied, ob du noch im InsolvenzVERFAHREN bist oder schon in der WOHLVERHALTENSPHASE !
Während des Verfahrens sind alle Einnahmen/ Einkünfte beim TH anzumelden, in der WVP kannst wieder Vermögen anhäufen ! Lies mal die Gesetzestexte nach.
Allerdings musst du alle regelmässigen Einkünfte angeben, sobald du mtl. ÜBER der Pfändungsgrenze liegst wird ein Teil ( nicht alles) was darüber ist gepfändet.

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#10
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Wenn im Januar der Verwalter ins Spiel kam, gehe ich hier ganz stark davon aus, dass das Verfahren noch nicht beendet ist.

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#11
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Das Problem ist nicht die Tilgung der neuen Schulden. Neue Schulden machen und bezahlen kannst Du soviel wie Du willst. Allerdings nicht mit Geldern, die der Masse zustehen.
Und wenn Du während des laufenden Insolvenzverfahrens zu einem Geldbetrag kommst, ist doch wohl klar, dass Du das dem Treuhänder anzeigen musst.
Auch wenn die Merkblätter verwirrend sein sollten und sicher nicht alle Details behandeln; ich kann mir nicht vorstellen, dass weder die Anwältin noch der Treuhänder dich darauf hingewiesen haben, dass Neuerwerb grundsätzlich erstmal zur Masse gehört und weder zur Schuldentilgung noch für eine Weltreise ausgegeben werden kann.

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ist doch eh egal, was nutzt ne Restschuldbefreiung wenn man bereits im laufenden Verfahren Schulden macht die nur so getilgt werden können.
Ich würde mehr Beratung nutzen, viel mehr.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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