Neugründung während der Insolvenz

6. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
witti.95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neugründung während der Insolvenz

Hallo,

zu folgender Lage habe ich ein paar Fragen mitgebracht, hat jemand eine Idee? :smile:

Die GF (Frau A) der X-Bau GmbH reicht am 01.11.2025 einen Insolvenzantrag ein. Das Unternehmen schwächelte schon eine Weile, ließ dies jedoch nicht nach außen durchscheinen. Es hielt sich aber nur mit großen Kundenaufträgen über Wasser. Die Auftragslage verschlechterte sich zum Herbst 2025 hin. Verbindlichkeiten wie das Gehalt der Angestellten und mehrere Mieten für Gerüste an Geschäftspartner Z wurden nicht mehr gezahlt. Der Betrieb wurde schließlich eingestellt. Ob das ganze Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet oder abgelehnt wird, ist offen.

Am 21.11.2025 gründet Frau A die Y-Bau GmbH neu, welche in derselben Branche tätig ist. Sie ist dort erneut als GF tätig.

Kann die Gründung der Y-Bau GmbH im Nachgang vom zukünftigen Insolvenzverwalter genehmigt werden, sofern das Verfahren eröffnet wird? Unter welchen Voraussetzungen würde das erfolgen?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2665 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von witti.95):
Kann die Gründung der Y-Bau GmbH im Nachgang vom zukünftigen Insolvenzverwalter genehmigt werden,

Nein. Es bedarf einfach keiner "Genehmigung".

Was willst Du wirklich wissen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129832 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von witti.95):
Kann die Gründung der Y-Bau GmbH im Nachgang vom zukünftigen Insolvenzverwalter genehmigt werden

Ich sehe keine Grundlage das es da einer Genehmigung bedarf.
Es sei denn es wurden Elemente der X-Bau GmbH genutzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
witti.95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. :grins:

Ich hätte tatsächlich vermutet, Frau A müsste erst die alte GmbH "sauber auflösen" (lassen), bevor sie eine Neue gründet. Auf der anderen Seite ... da sie nicht persönlich haftet, macht es schon Sinn, keine Genehmigung zu benötigen.

edit - Worum es primär geht ist die Sicht der Gläubiger der X-Bau GmbH: "Kann das denn sein?" Scheinbar kann es das, ja.

-- Editiert von User am 7. Februar 2026 07:11

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129832 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von witti.95):
Worum es primär geht ist die Sicht der Gläubiger der X-Bau GmbH: "Kann das denn sein?" Scheinbar kann es das, ja.

Richtig.

Neue GmbH, neues Spiel, neues Glück.

Die Gesellschafter einer GmbH können vor, in und nach der Insolvenz beliebig viele GmbH gründen.
Alles worauf geachtet werden muss, dass die Firmen nicht mit finanziellen Mitteln der anderen GmbH - insbesondere der "Pleite-GmbH" - gegründet werden.
Sachwerte die von der "Pleite-GmbH" verkauft werden, können schon Probleme machen, wenn z.B. damit verwertbares in Sicherheit gebracht werden soll (Entzug von Insolvenzmasse).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
witti.95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist davon auszugehen die Y-GmbH ist nicht mit Mitteln aus der X-GmbH gegründet worden ist und sie nutzt kein Equipment der alten GmbH. Die X-GmbH liegt einfach still. Frau A ist anwaltlich top beraten, sehr wahrscheinlich wird das im Hintergrund alles passen und es ist extrem unwahrscheinlich, dass Insolvenzdelikte in Frage kommen.

Ein komisches Gefühl für die Gläubiger bleibt natürlich. Das Meiste Inventar der X-GmbH war nur zusammen gemietet. Fahrzeuge gabs per Leasing. Deswegen blieb in dem Beispiel die Frage nach der Masse und Eröffnung unklar.

Habe ich wieder was dazu gelernt an interessantem Wissen :smile:


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13405 Beiträge, 4797x hilfreich)

Zitat (von witti.95):
Kann die Gründung der Y-Bau GmbH im Nachgang vom zukünftigen Insolvenzverwalter genehmigt werden, sofern das Verfahren eröffnet wird? Unter welchen Voraussetzungen würde das erfolgen?

Anders herum wird ein Schuh draus.

Die Behörde kann eine Gewerbeuntersagung Aufgrund § 35 GewO (Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit) aussprechen, diese Unzuverlässigkeit wird gerne angenommen, wenn öffentlich rechtliche Forderungen nicht beglichen / abgeführt werden (Steuern und Sozialabgaben), oder die Insolvenz mit Straftaten einhergeht.

Einfach kein Geld um Lieferanten zu bezahlen, fällt aber nicht darunter.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7524 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von witti.95):
Die GF (Frau A) der X-Bau GmbH reicht am 01.11.2025 einen Insolvenzantrag ein. (...) Der Betrieb wurde schließlich eingestellt. Ob das ganze Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet oder abgelehnt wird, ist offen.

So weit, so üblich. Abwarten, wie es weiter geht.

Zitat:
Am 21.11.2025 gründet Frau A die Y-Bau GmbH neu, welche in derselben Branche tätig ist. Sie ist dort erneut als GF tätig.

Ihr gutes Recht.

Zitat:
Kann die Gründung der Y-Bau GmbH im Nachgang vom zukünftigen Insolvenzverwalter genehmigt werden, sofern das Verfahren eröffnet wird? Unter welchen Voraussetzungen würde das erfolgen?

Die Y-Bau GmbH hat überhaupt nichts mit der X-Bau-GmbH zu tun. Beides sind völlig unabhängige juristische Personen.
Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß beide GmbHs dieselbe Geschäftsführerin haben. Die Zahl der Unternehmen, deren Geschäftsführer ein Mensch sein kann, ist rechtlich unbegrenzt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7524 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von witti.95):
Ich hätte tatsächlich vermutet, Frau A müsste erst die alte GmbH "sauber auflösen" (lassen), bevor sie eine Neue gründet.

Nein. Dafür gibt es keinen Grund.

Zitat:
Auf der anderen Seite ... da sie nicht persönlich haftet, macht es schon Sinn, keine Genehmigung zu benötigen.

Für bestimmte Sachen haften GmbH-Geschäftsführer durchaus persönlich.

Zitat:
Worum es primär geht ist die Sicht der Gläubiger der X-Bau GmbH: "Kann das denn sein?" Scheinbar kann es das, ja.

Nicht scheinbar, sondern es ist so, und wäre auch befremdlich, wenn es nicht so wäre.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.202 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.799 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.