Hallöle
ich befinde mich aktuell in einer Privatinsolvenz
(Wohlverhaltensphase).
Nun möchte ich gerne ein Onlinestudium beginnen. Mein Chef würde die Kosten dafür komplett
übernehmen, da dieses Studium mich arbeitstechnisch "weiterbringen" würde, also im Eigeninteresse der Firma ist. Also es wäre ein Onlinestudium OHNE Präsenzphasen, ich würde dies alles in meiner Freizeit machen.
Da habe ich zwei Fragen:
1) Müsste ich dies dem Insolvenzverwalter mitteilen, dass ich ein Studium anstrebe?
2) Wenn ja, kann dies in irgendeiner Form ein Problem darstellen?
Mfg
Onlinestudium währen Priv.Inso (Wohlverhaltensperiode)
20. Oktober 2019
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Frage vom 20. Oktober 2019 | 13:46
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Onlinestudium währen Priv.Inso (Wohlverhaltensperiode)
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 13:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39717x hilfreich)
Wenn ich das richtig verstehe, erhöht man damit die Qualifikation, sichert also den aktuellen Arbeitsplatz und erhöht im Endeffekt die Leistungsfähigkeit? Ohne das man die aktuelle Leistungsfähigkeit mindert / gefährdet?
Dann sollte man da eigentlich keine Probleme bekommen.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 13:54
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn ich das richtig verstehe, erhöht man damit die Qualifikation, sichert also den aktuellen Arbeitsplatz und erhöht im Endeffekt die Leistungsfähigkeit? Ohne das man die aktuelle Leistungsfähigkeit mindert / gefährdet? :
Dann sollte man da eigentlich keine Probleme bekommen.
Genau so! Danke.
Also sollte ich dem Insoverwalter das mitteilen bzw. muss?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 20:09
Von
Status: Student (2399 Beiträge, 713x hilfreich)
Was du in der Freizeit tust interessiert den TH nicht.
Der AG wird dir die Kosten aber nicht überweisen? Wenn ja könnte das Probleme geben.
Und jetzt?
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