Onlinestudium währen Priv.Inso (Wohlverhaltensperiode)

20. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.11.2020 10:05:42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Onlinestudium währen Priv.Inso (Wohlverhaltensperiode)

Hallöle
ich befinde mich aktuell in einer Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase).
Nun möchte ich gerne ein Onlinestudium beginnen. Mein Chef würde die Kosten dafür komplett
übernehmen, da dieses Studium mich arbeitstechnisch "weiterbringen" würde, also im Eigeninteresse der Firma ist. Also es wäre ein Onlinestudium OHNE Präsenzphasen, ich würde dies alles in meiner Freizeit machen.

Da habe ich zwei Fragen:
1) Müsste ich dies dem Insolvenzverwalter mitteilen, dass ich ein Studium anstrebe?
2) Wenn ja, kann dies in irgendeiner Form ein Problem darstellen?

Mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, erhöht man damit die Qualifikation, sichert also den aktuellen Arbeitsplatz und erhöht im Endeffekt die Leistungsfähigkeit? Ohne das man die aktuelle Leistungsfähigkeit mindert / gefährdet?


Dann sollte man da eigentlich keine Probleme bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.11.2020 10:05:42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn ich das richtig verstehe, erhöht man damit die Qualifikation, sichert also den aktuellen Arbeitsplatz und erhöht im Endeffekt die Leistungsfähigkeit? Ohne das man die aktuelle Leistungsfähigkeit mindert / gefährdet?


Dann sollte man da eigentlich keine Probleme bekommen.


Genau so! Danke.
Also sollte ich dem Insoverwalter das mitteilen bzw. muss?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2399 Beiträge, 713x hilfreich)

Was du in der Freizeit tust interessiert den TH nicht.
Der AG wird dir die Kosten aber nicht überweisen? Wenn ja könnte das Probleme geben.

0x Hilfreiche Antwort

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