P-Konto Erhöhung während der Privatinsolvenz

23. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
P-Konto Erhöhung während der Privatinsolvenz

Guten morgen!
Ich arbeite, und der Arbeitgeber führt die pfändbaren Beträge an den Insolvenzverwalter ab.
Da die pfändungsfreien Beträge sich dadurch erhöhen würde Ich gerne wissen was Ich jetzt machen muß.
Mein Nettollohn liegt nach Abzüge aktuell so etwa bei 1450 Euro und es gibt keine Neuschulden. die den Überschuss mindern würden oder neue Pfändungen.
Wird der Überschuss auf dem Konto dann trotz das der Arbeitgeber den pfändbaren Teil an den Insolvenzverwalter abgeführt hat, zusätzlich an den Insolvenzverwalter überwiesen?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 939x hilfreich)

Wie meinen? Kannst Du das nochmal verständlich formulieren?

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12687 Beiträge, 4585x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wie meinen?

Recht einfach.
Der TE hat eine Lohnpfändung durch den Insolvenzverwalter und ein P-Konto auf den sein restliches unpfändbares Gehalt geht.
Sollte das P-Konto zum Zeitpunkt der Gehaltszahlung nicht "leer genug" sein, wird alles über der Pfändungsfreigrenze zusätzlich zur Lohnpfändung an den IV abgeführt.

Zitat (von AnonymerNutzerBi):
Da die pfändungsfreien Beträge sich dadurch erhöhen

Hast du eine Quelle für deine Aussage?
Ich konnte nichts dazu finden, dass durch eine simple Lohnpfändung Freibeträge erhöht werden, dafür sind in der Regel Unterhaltsverpflichtungen notwendig.
Es wird wohl nur so funktionieren, dass du entweder das Konto leerst, bevor der neue Lohn kommt, oder dich eben damit abfindest, dass das Geld an den IV geht.

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sollte das P-Konto zum Zeitpunkt der Gehaltszahlung nicht "leer genug" sein, wird alles über der Pfändungsfreigrenze zusätzlich zur Lohnpfändung an den IV abgeführt.


Was sollte die rechtliche Grundlage dafür sein?

Zitat (von AnonymerNutzerBi):
Wird der Überschuss auf dem Konto


Wurde das Konto vom IV freigegeben?

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 34x hilfreich)

Um die Doppelpfändung zu verhindern, benötigst du eine Freigabebeschluss vom Amtsgericht.
Man kann dir eine Quellfreigabe ausstellen, dh alles, was vom Arbeitgeber kommt, ist in dem Fall nicht pfändbar, weil der Arbeitgeber eben schon die pfändbaren Anteile des Lohns abführt.

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#5
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Man kann dir eine Quellfreigabe ausstellen, dh alles, was vom Arbeitgeber kommt, ist in dem Fall nicht pfändbar, weil der Arbeitgeber eben schon die pfändbaren Anteile des Lohns abführt.


DAnke für die Antwort! Genau das hat die Schuldnerberaterin die mit mir den Antrga bearbeitet hatte auch gesagt und mir folgendes Schreiben aufgesetzt:

Antrag auf Freigabe des pfändungsfreien Betrages im Insolvenzverfahren auf meinem Pfändungsschutzkonto, Ihr Geschäftszeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17.05.2022 wurde über mein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet.
Ab Insolvenzeröffnung wurde mein Arbeitgeber angewiesen, den pfändbaren Teil meines Arbeitseinkommens an den Insolvenzverwalter abzuführen.
Ab Datum werde ich innerhalb des Unternehmens eine andere, besser bezahlte Tätigkeit übernehme und mein Einkommen wird sich erhöhen.

Ich führe ein Pfändungsschutzkonto bei der

Bank AG, IBAN DE

Da auf mein Pfändungsschutzkonto seit Insolvenzeröffnung nur noch der unpfändbare Teil meines Arbeitslohnes überwiesen wird, beantrage ich, dass über den pfandfreien Betrag hinaus das gesamte von meinem Arbeitgeber bzw. der auszahlenden Stelle:

Arbeitgeber

monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen freigegeben wird.
Ich bitte darum, den Beschluss an die Drittschuldnerin zu übersenden.


Mit freundlichen Grüßen

Beigefügt werden solten die letzten 2 Lohnabrechnungen und eventuell der neue Arbeitsvertrag


-- Editiert von User am 24. August 2022 20:03

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#6
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,jetzt gibt es das erste Problem!
Mein Arbeitgeber zahlt die pfändbaren Beträge an den Insolvenzverwalter.
Durch einen innerbetrieblichen Wechsel hat es jetzt im August den Lohn für Juli Abteilung1 gegeben und mit dem Wechsel von Abteilung1 zu Abteilung 2 ein zweite Lohnzahlung für August.
In beiden Fällen wird pfändbares an den Insolvenzverwalter über wiesen.
Auf meinem P-Konto ist allerdings mit dem Lohneingang August ein Betrag von 33,26 Euro geblockt worden.
Das große Problem das Geld soll nach Aussage der Bank nicht mehr freigegeben werden und wird innerhalb der nächsten 10 Tage an den Gläubiger der damals die Kontopfändung eröffnet hat ausgezahlt werden.
Mein Hinweis das dass widerrechtlich ist weil ja danach die Privatinsolvenz eröffnet wurde interessiere nicht da der Insolvenzverwalter kein Anspruch bei der Bank angemeldet hätte.
Wenn Ich die 33 Euro wiederhaben wolle könne Ich mich ja mit dem Gläubiger auseinander setzen.
Was Ich Montag mach ist bei Gericht die Freigabe beantragen.
JAber darf die BAnk so handeln?
Ich erreiche leider den Insovenzverwalter nicht.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Ist der Gläubiger der pfändet, über die Inso informiert?

Die Bank st aber informiert, sollte also den PfÜB nicht mehr bedienen dürfen? § 89 InsO

-- Editiert von User am 29. August 2022 10:29

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Die Bank st aber informiert, sollte also den PfÜB nicht mehr bedienen dürfen? § 89 InsO
Zitat (von Solan196):
Ist der Gläubiger der pfändet, über die Inso informiert?


Der hat sich auf das Schreiben des InsoVerwalters nicht mal gemeldet!
Die Bank hat mein Konto 3 Tage ruhend gestellt gehabt trotz P-Konto.
Die wissen um die Inso sagen aber der InsoVerwalter hat sich nichtz bei Ihnen gemeldet, vor der Inso hat damaliger Gläubiger Drittschuldner eintragen lasenn also wird es tritz Kenntnisnahme an den Gläubiger überwiesen.
Irgend etwas wegen Gutgläubigkeit das dazu berechtigt keine Ahnung!
Es sind nur 30 Euro, habe den InsoVerwalter deswegen angeschrieben bisher keine Rückmeldung!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von AnonymerNutzerBi):
Es sind nur 30 Euro, habe den InsoVerwalter deswegen angeschrieben bisher keine Rückmeldung!


Im Zweifel wird die Bank das an den InsoVerw erstatten müssen, doch das wird deren Problem sein und nicht deins.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Im Zweifel wird die Bank das an den InsoVerw erstatten müssen, doch das wird deren Problem sein und nicht deins.

Guten Abend!
Ich wollte heute zum Gericht um den Betrag freigeben zulassen, und mußte feststellen das mein Konto Guthaben bekommen hat!
Mir wurde keine Antwort mitgeteilt, aber na gut es ist erledigt.
Ich melde mich bei Neuigkeiten!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt Antwort vom Gericht bezüglich der Freigabe des Lohnes auf dem Konto!
Folgendes Schreiben habe Ich bekommen (Wurde von mir anonymisiert):

Seite 1


Seite 2


Seite 3


Hört sich für mich gut an, findet jemand eventuelle Fehler?

Vielen Dank mal an alle die sich der Sache bisher angenommen haben!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo bedeutet der Beschluss der Gerichts das sich der Pfändungsfreibetrag erhöht hat?
Leider reagiert meine Bank nicht, und im Konto gab es auch keine Veränderung!

DAnke für eine rasche Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen!
Nach dem keiner geantwortet hat, jetzt vielleicht!
Heute Morgen ist mein Arbeitslohn eingegangen 1533 Euro nach Abzug der Pfändungsbeträge.
Es wurden wieder 234 Euro gesperrt, trotz dass keine Pfändung mehr vorliegt.
Trotz des Beschlusses Aufhebung der Pfändung auf meinem Konto ignoriert die Bank mich.
Weder Anschreiben noch Telefonate bringen etwas.
Leider konnte mir die Schuldnerberaterin auch nur bedingt bei dem Beschluss helfen.
Kann mir jemand bitte den Beschluss in einfachen Worten übersetzen?
Muss ich jetzt doch Klage gegen meine Bank führen?
Ich bin gerade am Verzweifeln.

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