P-Konto Gutschrift aus Rücklastschift pfändbar?

30. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jediman
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 38x hilfreich)
P-Konto Gutschrift aus Rücklastschift pfändbar?

Hallo, ....

kurz das Szenario:

P-Konto mit unpfändbaren Betrag von ca. 2200 Euro
Lohn (inkl. Weihnachtsgeld): ca. 2400 Euro

Demnach pfändbar: 200 Euro (soweit so gut, alles OK)

ABER:

Am 30. des Vormonats wurde eine Lastschrift über 200 Euro abgebucht. Leider mussten wir bei dieser 2-3 Tage später (also in dem o.g. gleichen Monat wie der Lohn mit dem Weihnachtsgeld kam) einen Einspruch einlegen da der Betrag viel zu hoch war.

Also wurde am 3. des Monats ein Betrag von 200 Euro wieder auf unserem Konto gutgeschrieben. Heute am Ende des Monats schaue ich auf den Konto-Auszug und es wurden statt der 200 Euro genau 400 Euro gepfändet.

Ist das wirklich rechtens das eine Gutschrift die aufgrund einer Rücklastschrift erst belastet und dann wieder gutgeschrieben wird auf einmal PFÄNDBAR wird?

Das kann doch nicht ernsthaft richtig sein? Gar nicht auszudenken wenn dann mal die Miete zurück gehen würde, dann wäre man ja aufgrund der Gutschrift quasi "erledigt" in dem Monat?








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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
herb53
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 76x hilfreich)


Ob die Gutschrift ggfs. dem Vormonat zugeordnet werden kann, weiß ich nicht.

Auf dem Konto sind ja nur Grundfreibeträge pfandfrei (wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe).

Wenn das Einkommen einschließlich Weihnachtsgeld auf das Konto kommt, ist der Weihnachtsfreibetrag nicht berücksichtigt.

Warum hast Du nicht einen Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO gestellt?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jediman
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo nochmal, ...

zur Aufklärung:

Nein, Gutschriften aus Rücklastschriften dürfen natürlich NICHT angerechnet werden als Zahlungseingang. Allerdings passiert dies trotzdem sehr oft, da die Software einfach nicht unterscheiden kann um was für eine Art von Gutschrift es sich handelt.

Nach meiner höflichen Email vom Wochenende an die Bank (inkl. Verweis auf die ZKA-Richlinien) hat sich die Bank heute morgen bei mir gemeldet und entschuldigt. Dieser Fehler passiere leider öfters aufgrund des o.g. Systems. Die Bank wird sich um die Rückabwicklung sofort kümmern und auch die Kosten die bei mir zB. durch neue Rücklastschriften (weil ja eigentlich noch 111 Euro mehr auf dem Konto sein müssten) entstehen, würden sie übernehmen.

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
voules
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jediman):
Nach meiner höflichen Email vom Wochenende an die Bank (inkl. Verweis auf die ZKA-Richlinien)


Welche Richtlinien sind genau gemeint?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2561 Beiträge, 746x hilfreich)

Zitat (von voules):
Welche Richtlinien sind genau gemeint?

Meinst du ernsthaft 11 Jahre alte Beiträge auskramen zu müssen? Warum?

0x Hilfreiche Antwort

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