P-Konto kündigen - RSB Phase - trotzdem noch eine Pfändung drauf

26. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Froopi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
P-Konto kündigen - RSB Phase - trotzdem noch eine Pfändung drauf

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal einen Tipp zu o.g. Problem. Ich habe in 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet, in 2015 wurde mir die RSB angekündigt. Mit meinem Treuhänder läuft alles super - keine Probleme, wir lassen uns auch gegenseitig in Ruhe. Ich habe immer noch ein P-Konto - dieses wollte ich aufgrund der Einschränkungen die man doch dadurch hat (Geld am Automaten, Onlinebanking etc. - Limit im Monat) in ein normale Konto wieder umwandeln - allerdings liegt auf meinem Konto von 2011 noch eine Pfändung eines Gläubigers, der aber mit in der Insolvenz ist. Nach Rücksprache mit meinem Verwalter, darf er das wohl bis zum Ende der RSB aufrecht erhalten - der Gläubiger selbst weigert sich die Pfändung runter zu nehmen.

Kann ich jetzt mein altes P-Konto kündigen und woanders (wo ich denn ein Konto bekomme) ein normales eröffnen - weil eine neue Pfändung darf ja nicht während der Phase "gemacht" werden. Die Bank meint das geht nicht ich könnte nicht einfach so mein Konto kündigen, weil da noch die Pfändung drauf ist. Aber ich kann doch auch nicht gezwungen werden dann bis zu meinem Abschluss mit dem Konto bei der Bank zu bleiben und für jeden "Mist" dahin zu müssen sei es Geld abheben sowie Überweisungen einwerfen, ich wohne auch mittlerweile woanders und hab so jedes mal 120km Anfahrtsweg.

LG

-- Editiert von Froopi am 26.01.2018 14:52

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Froopi):
Die Bank meint das geht nicht ich könnte nicht einfach so mein Konto kündigen, weil da noch die Pfändung drauf ist.

Das ist Quatsch.

Wenn man ein neues Konto hat, kündigen und fertig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und falls die Bank nicht einlenkt, kann man folgende zwei Stichwörter fallen lassen:
A) Beschwerde bei der BaFin
B) Erzwingen der Kündigung per Gericht
Was meinst du, wie schnell das gekündigt ist ;-)

Wichtig wäre nur die Reihenfolge. Zuerst das neue Konto eröffnen, dann alle Zahlungen umleiten und dann das alte endgültig kündigen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kylsea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Ggf auch noch einmal mit Ihrer jetzigen Bank Rücksprache halten: Als Inhaber eines P-Kontos dürfen Sie nicht schlechter gestellt werden als ein "normaler" Kontoinhaber. Dies bezieht sich auch aufs Onlinebanking, Karteneinzug etc.

Das die Bank der Löschung auf Grund der Pfändung allerdings nicht zustimmt bzw kein neues Konto woanders eröffnet wird ist mir auch so passiert. Zwei verschiedene Banken haben mir gesagt sie würden mir kein neues Konto eröffnen, solange auf meinem Jetzigen noch eine Pfändung drauf ist (kein P-Konto). Inwieweit das allerdings haltbar ist, kann ich nicht sagen. Allerdings wird es schwer werden, grade durch die Inso, woanders ein Neues Konto zu bekommen.

-- Editiert von Kylsea am 29.01.2018 08:25

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Froopi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen,

mein jetziges Konto wird nicht von einem P-Konto umgewandelt in ein normales wegen der Pfändung die noch drauf ist. Ich zahle im Monat auch mehr als für ein normales Konto - weil jede Buchung berechnet wird. Das Konto kündigen und ein neues bei der gleichen Bank geht nicht - sonst würde das jeder machen (Aussage des Beraters). Die Pfändung wird nicht zurückgezogen - alleine um mich zu ärgern, da dieser Inkassoverein auch für seine Methoden in Deutschland bekannt ist.

Mein Insoverwalter hat mir grünes Licht gegeben, ich könnte mir ruhig ein neues Konto holen - auch ein normales - ein P-Konto sei nicht mehr nötig, da ich keine Pfändung mehr bekommen kann (keine Schulden in der Inso gemacht).

Man kann mich doch nicht zwingen das Konto zu behalten - vor allem weil auf dem Konto ja auch eine Limitierung ist, die am Anfang der Insolvenz gemacht wurde - aber nun nicht mehr gültig ist, nur weigert sich die Bank sowohl das Konto aufzulösen als auch die Limitierung runter zu nehmen.

Ich werde heute mal versuchen ein neues Konto zu eröffnen und ansonsten werde ich mir wohl einen Anwalt holen müssen wegen so nem Mist :(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Meinen unscheinbaren Beitrag überlesen? Nochmals: Das Kürzel "BaFin" wirkt bei einem Bankberater manchmal Wunder.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Froopi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Meinen unscheinbaren Beitrag überlesen? Nochmals: Das Kürzel "BaFin" wirkt bei einem Bankberater manchmal Wunder.


Das hatte ich nicht überlesen, daher auch ein + gegeben - das werde ich auch noch mal versuchen, vor dem Anwalt. Danke Dir

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