P Konto nach Begin der Insolvenz

19. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
P Konto nach Begin der Insolvenz

Hallo,
Nun ist mir das Gericht mit dem Eröffnungsschreiben der Privatinsolvenz und dem
Bestellen eines Insolvenzverwalters zuvor gekommen bevor ich das Konto in ein P Konto umgewandelt habe, weil ich noch auf den Antrag für die Freibetragserhöhung warten musste. Ist das nun ein Problem, dass ich Montag oder Dienstag den PKonto Antrag erst zur Post bringen kann?

Vielen Dank für die Antworten .

-- Editiert von User am 19. November 2022 20:03

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von go620271-36):
Ist das nun ein Problem, dass ich Montag oder Dienstag den PKonto Antrag erst zur Post bringen kann?

Woher sollen wir das jetzt wissen?

Schutz besteht jedenfalls aktuell noch keiner.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage bezog sich darauf, ob man auch nach startdatum der insolvenz das Konto umwandeln kann oder ob dies zwingend davor stattfinden muss.

Vermutlich vergeht ja noch eine gewisse Zeit bis was gepfändet wird, weil sich ja der Verwalter einarbeiten muss, Gläubiger kontaktiert und mich kontaktiert?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von go620271-36):
Die Frage bezog sich darauf, ob man auch nach startdatum der insolvenz das Konto umwandeln kann

Ja, das kann man jederzeit umwandeln.


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#4
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Beschluss Brief vom Gericht Samstag kam und das Verfahren am 17.11 eröffnet wurde…. Wann muss ich mit der ersten Lohnpfändung dann rechnen? Am jetzt schon, weil der Lohn bei mir am 24.11 kommt oder dauert das noch bis alles bearbeitet ist bzw die Gläubiger die Forderungen an den Verwalter gestellt haben, haben eine Frist bis Mitte Januar, steht im Beschluss Brief

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von go620271-36):
Wann muss ich mit der ersten Lohnpfändung dann rechnen?

Selbstverständlich sofort. Es wäre nur der Abrechnungszeitraum interessant. Bekommst du das Gehalt am 24. für Okt, November oder vom 15.10-15.11?

Zitat (von go620271-36):
haben eine Frist bis Mitte Januar,[/quote
Das ist nur die Anmeldefrist, die regelmäßig nicht eingehalten wird. Das muss dich als Schuldner nicht interessieren.

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#6
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bekomme das November Gehalt am 24.11…die Firma ist immer meist frueh dran, das variiert immer zwischen 24-26 des Monats, je nachdem wieviel Werktage bis zum neuen Monat sind. Die meisten würden vermutlich an 31 bekommen…bei uns paar Tage früher immer.

Von daher bezweifle ich das da
Noch was geändert wird weil das alles schon mehr oder weniger nun im System drin ist wenn wir heut den 20 haben. Dauert ja sicher noch ein paar Tage bis der Iverwalter sich bei meiner Firma meldet, denk ich?

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#7
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage ich Kauf zb per Paypal Kinderschuhen im Internet und retournier davon ein Teil, kennt ja jeder, gängige Methode. Ist die Rückerstattung bei einer Insolvenz problematisch oder kein Problem weil aus dem Freibetrag genommen und wieder zurück dahin? Oder zählt jeder Eingang, egal ob retour oder sonst etwas immer Einkommen und muss gepfändet werden

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von go620271-36):
Ist die Rückerstattung bei einer Insolvenz problematisch oder kein Problem weil aus dem Freibetrag genommen und wieder zurück dahin?

Die Erstattung ist Einkommen, das den Freibetrag entsprechend mindert.
Und wenn der Freibetrag eh schon überschritten ist, wird es gepfändet.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, mein Freibetrag ist 2059€, ich habe dann noch z.b 1400 Euro drauf und bekomme 100€ retour Gutschrift…dann ist’s kein Problem?

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#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von go620271-36):
Ist die Rückerstattung bei einer Insolvenz problematisch oder kein Problem weil aus dem Freibetrag genommen und wieder zurück dahin?

Jede Einnahme, außer dem unpfändbaren Teil des Einkommens ist abzuführen an den IV. Insofern würde ich während des eröffneten Verfahrens auf solche Spielereien möglichst verzichten oder über den Partner abwickeln.

Zitat (von go620271-36):
Dauert ja sicher noch ein paar Tage bis der Iverwalter sich bei meiner Firma meldet,

Nö das geht fix, die Akte samt Antrag wird dem IV gesandt. Dann dort von einem fleißigen Bienchen ins System eingepflegt. Das Schreiben geht automatisiert an den Arbeitgeber. Ob die Abtretung des Gehalts ab dem Schreiben des IV gilt oder ab Eröffnung des Verfahrens weiß ich ehrlich gesagt gar nicht.

Die Bank erfährt von der Eröffnung durch div Auskunfteien. Es kann passieren, dass diese dann das Konto sperren, da es ja noch kein P-Konto ist.

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#11
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Also das mit der Bank ging wirklich fix. Gestern war es plötzlich gesperrt und heut mit comdirect in Kontakt getreten und bekam folgende Info

*********
Wir teilen mit, dass der Kontovertrag / Geschäftsbesorgungsvertrag mit Insolvenzeröffnung (§§ 115 bis 117 InsO) erloschen ist. Ein P-Konto besteht bzw. bestand nicht bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren wurde am 17.11.2022 um 08:00 Uhr eröffnet. Somit wäre die Umwandlung in ein P-Konto bzw. die Einrichtung des Pfändungsschutzes ab dem 17.11.2022 nicht mehr bei uns möglich. Wir bieten Ihnen aus Kulanz an, uns den P-Kontoantrag noch heute und und unbedingt als Dateiformat PDF an uns zu senden, damit wir das P-Konto umgehend einrichten können.
*********

Fand ich irritierend mit der Kulanz weil ich dachte das die nicht einfach kündigen könnten

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#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Warum sollte die Bank nicht kündigen dürfen. Ein Blick in die AGB's hätte vorher geholfen.

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#13
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann war ich da falsch informiert. Aber vielen Dank für die Mühe in euren Antworten :)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
oder über den Partner abwickeln.

Das kann dann nicht nur strafrechtlich relevant sein sondern auch die Restschuldbefreiung kosten.
Zitat (von go620271-36):
weil ich dachte das die nicht einfach kündigen könnten

Wenn es Dein einziges Konto ist das Du hast, dann ist das nicht erlaubt.

Aber die Commerzbank mag nicht immer alles Gesetze so befolgen wie es vorgesehen ist.

Aber ich würde in jedem Falle die "Kulanzregelung" in Anspruch nehmen und das schnellstmöglich erledigen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Partnerin gibt es nicht und somit auch kein zweites Konto ;) Nur ein Kind im Haus gibts.

Und ja es ist mein einziges Konto. Okay, es gibt das ING Konto noch was als Gläubiger in dem Verzeichnis mit aufgeführt ist und quasi deaktiviert ist. Aber das Comdirect Konto ist seit 6 Monaten das Gehaltskonto.

Aber ja, hab das natürlich angenommen und ist in Bearbeitung. Somit sollte es auf dem richtigen Weg sein und ich hoffe der erhöhte Freibetrag wird auch mit berücksichtig, aber das entsprechende Formular hab ich vom Anwalt bekommen und mit angehängt.



-- Editiert von User am 21. November 2022 15:12

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von go620271-36):
Okay, es gibt das ING Konto noch

Dann dürfte die Commerzbank durchaus kündigen, wenn es das ING Konto noch gibt.
Das sollte man dann mal kündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es eigentlich ungünstig für den monatlichen Freibetrag wenn man sein Gehalt am 24/25 etwa immer bekommt? Da kommt ja vor dem ersten dann immer ne größere Summe drauf und dann ist’s für den Freibetrag doch immer doof? Wäre dann vermutlich ratsam das die Miete dann nicht zum ersten überwiesen wird sondern besser am letzten Tag des Monats dann oder?
Manchmal ist’s kompliziert

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#18
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Nö das ist egal.

Zitat (von Harry van Sell):
oder über den Partner abwickeln.

Das kann dann nicht nur strafrechtlich relevant sein sondern auch die Restschuldbefreiung kosten.

Dabei ging es um Bestellungen und evtl Retouren. Selbstverständlich könnte sowas über den Partner laufen, aber den gibt's lt TE nicht, insofern egal. Die/der TE sollte somit auf Bestellungen bzw Retouren verzichten. Da dieser Geldeingang, ungeachtet irgendwelcher Freigrenzen, nicht geschützt ist.

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#19
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, gut zu wissen…muss ich wieder lernen den Einzelhandel zu unterstützen :)

Aber habt mir super geholfen bis hier hin. Herzlichen Dank dafür.

Jetzt schau ich mal wann und wie sich der Insolvenzverwalter meldet der in dem Beschluss benannt wurde.

LG Marco

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#20
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zum Thema Retouren, Geldeingang usw.
Wenn der Insolvenzverwalter mein Konto frei gibt, weil der unpfändbare Teil meines Gehaltes höher ist als der Freibetrag…dann spielt der Freibetrag doch keine Rolle mehr oder?
Freigabe Wegen Doppelpfändung wenn Gehalt gepfändet wird und dann nochmal das Konto quasi

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#21
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Da es ja auch Geldeingänge außerhalb des unpfändbaren Einkommens gibt, die faktisch ausnahmslos an den IV gehen, macht die Beschlagnahmung des Kontos Sinn. Aber das wird der IV mit dir klären.

Zitat (von go620271-36):
muss ich wieder lernen den Einzelhandel zu unterstützen

Während des eröffneten Verfahrens ist das auf alle Fälle ratsam. In der WVP ist es dann egal. Du hattest oben von PayPal geschrieben. Das Konto wurde im Antrag angegeben?

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#22
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Paypal wurde mit angegeben aber da ist kein Vermögen drauf, dient nur als durchreiche bei online Käufen…wie bei den meisten vermutlich.

Wann beginnt die WVP genau? In der Phase sind dann Geldeingänge „unkritisch"?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von go620271-36):
Wann beginnt die WVP genau?

Wenn das Verfahren aufgehoben wird. Kann nach ein paar Monaten oder erst nach Erteilung der RSB der Fall sein. Hängt von vielen Faktoren ab. Seriös wird das keiner, auch der IV nicht, zum jetzigen Zeitpunkt sagen können.

Zitat (von go620271-36):
In der Phase sind dann Geldeingänge „unkritisch"?

Jepp in der s.g. WVP ist nur noch der pfändbare Einkommensanteil und die Hälfte eines Erbes an den IV abzugeben. Du kannst dann wieder sparen, die Million beim Jauch gewinnen,... .

Zitat (von go620271-36):
Paypal wurde mit angegeben aber da ist kein Vermögen drauf

Könnte aber welches drauf kommen und dann wäre das im eröffneten Verfahren abzugeben. Daher wäre das Sammeln für Geschenke für Kollegen,... ebenfalls nicht möglich.
Auch auf dem normalen Konto sollte während des eröffneten Verfahrens nichts gespart werden, sonst ist es weg bzw der IV/die Gläubiger freuen sich

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, gute Infos bin auf die nächsten Tage gespannt. Hab heut mal den Insolvenzverwalter angeschrieben bzw. dessen Firma…wie es weiter geht…weil da hat sich noch niemand gemeldet…bei meiner Firma auch nicht. Demnach geht das komplette Gehalt aufs pfaendungskonto … was doof ist…weil dann ne größere Summe über dem Freibetrag ist und dann als blockiert gilt….

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#25
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

heut hab ich nun das Schreiben zur EInladung bzw. Gesprächsterminvereinbarung bekommen. Muss ne ganze Menge zusammenstellen...aber der ersete Punkt war "Ursachen für die Privatinsolvenz". Versteht mich nicht falsch...ich hab nichts zu verheimlichen und klar war alles natürlich mein Verschulden wieso es über die Jahre zu dem jetzt kam...aber muss er dies Wissen und gibt es Dinge die das Insolvenzverfahren ins Wanken bringen? Ist ja in der Regel unangenehm und man ist nicht stolz drauf. Als Beispiel, Ich war zwar nicht Spielsüchtig...aber wäre sowas z.b. ein kritischer Punkt?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von go620271-36):
aber muss er dies Wissen

Ja.



Zitat (von go620271-36):
und gibt es Dinge die das Insolvenzverfahren ins Wanken bringen

Nicht das Verfahren, aber das Ziel die RSB.
Das wären z.B. Forderungen aus unerlaubten Handlungen, sinnloses verprassen des Vermögens, betrügerischer Bankrott, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go620271-36
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke
Wird eigentlich in der Regel immer der Lohn gepfändet oder kann es auch sein das der Insolvenzverwalter statt dem Lohn monatlich den pfändbaren Betrag vom Konto nimmt?

0x Hilfreiche Antwort

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