Hallo Liebe Forum Gemeinde
ich habe einige Beiträge zum P Konto schon gelesen, habe aber noch Fragen:
Die Pfändungsfreigrenze von 1178€ besteht. Einkommen kommt darüber hinaus rein. Angenommen jeden Monat kommen 1300€ rein, so dass 122€ nicht verbraucht werden können, weil die Bank nur 1178€ verbrauchen lässt. Darf sie das? was ist dann mit dem Rest. Jeden Monat kommen 122€ dazu. Es bestehen keine Pfändungen und der Insolvenzverwalter hat vom Monatslohn schon seine pfändbaren Beträge abgezogen. Nimmt sich der InsoVerwalter das Restguthaben auf dem P Konto, an das ich nicht mehr rankomme? Ich wurde vom Rechtsanwalt damals zum P Konto so beraten, dass man das immer in der Insolvenz haben sollte. Nun bin ich aber bald am Ende. Der Schlussbericht sollte geschrieben werden und es fiel auf, dass ein Referenzkonto mit 5€ zum Girokonto besteht. Die 5€ wurden gleich abgezogen. Nun wurde auch das Restguthaben eingefroren, obwohl keine Pfändung besteht. Kommt man grundsätzlich nicht an Geld ran, welches über die Pfändungsfreigrenze eingezahlt wird? Die Bank stellt sich an und wandelt mein P Konto nicht in ein reguläres Konto um. Habe es am Freitag beantragt und bis jetzt ist nichts passiert. Angeblich machen dies andere Berater und es würde dauern. Es verwirrt mich alles
P Konto und nicht verbrauchtes Guthaben
22. Februar 2021
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Frage vom 22. Februar 2021 | 19:47
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
P Konto und nicht verbrauchtes Guthaben