PI , Treunhänder Restschuldbefreiungsverfahren , Insolvenzverwalter wer ist was ?

17. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
PI , Treunhänder Restschuldbefreiungsverfahren , Insolvenzverwalter wer ist was ?

Hallo

Ich befinde mich in der PI in der Wohlverhaltensphase. Das Insolvenzgericht hatte einen Rechtsanwalt als Treuhänder benannt. Jetzt fragt mich einer, wer mein Insolvenzverwalter ist. Ich dachte immer das der Treuhänder auch mein Insolvenzverwalter ist.

Wer ist der Insolvenzverwalter in der Regel ?

Vielen Dank.

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

"In der Regel" ist der Insoverwalter auch der Treuhänder.

Kann so sein, muss es aber nicht...

Ein Insoverwalter hat im Gegensatz zum Treuhänder weitreichende Befugnisse, die z.B. bei einer Unternehmensinsolvenz erfoderlich sind.

Im Privatinsolvenzverfahren bestellt das Insolvenzgericht in der Regel einen Treuhänder.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von tapeking):
m Privatinsolvenzverfahren bestellt das Insolvenzgericht in der Regel einen Treuhänder.


Abgesehen davon, dass es den Begriff "Privatinsolvenzverfahren" im rechtlichen Sinne gar nicht gibt, sondern zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren (und evtl. noch Nachlassinsolvenzverfahren) unterschieden wird, ist es seit der Neuregelung des Insolvenzrechts in 2014 auch nicht mehr richtig, dass in einem Verbraucherinsolvenzverfahren ein Treuhänder bestellt wird.

Der Treuhänder wird lediglich für den Verfahrensabschnitt "Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung" (oder umgangssprachlich auch "Wohlverhaltensphase" genannt) bestellt und zwar unabhängig davon, ob es sich vorher um ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person gehandelt hat.

Seit 01.07.2014 wird in Verfahren, die ab diesem Tag beantragt wurden, für den Verfahrensabschnitt "Insolvenzverfahren" stets ein Insolvenzverwalter bestellt.

Um auf den vom TS geschilderten Fall zurückzukommen: In der Wohlverhaltensphase gibt es keinen Insolvenzverwalter. Den gab es nur vorher für das Insolvenzverfahren. Es sei denn, der TS hat den Eröffnungsantrag vor dem 01.07.2014 gestellt und es handelt sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Dann gab es nie einen Insolvenzverwalter sondern immer nur einen Treuhänder.

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