PKV und Pflegeversicherung Forderung nach Insolvenz

9. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
mirkobach
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
PKV und Pflegeversicherung Forderung nach Insolvenz

Guten Tag !

Im Jahre 2014 wurde eine Privatinsolvenz eröffnet worunter auch eine Versicherungsgesellschaft gefallen ist mit einer PKV und einer Pflegeversicherung für eine Selbstständigkeit.

Jetzt kurz vor Ende der Insolvenz kam Post von einer Inkassofirma mit einer Forderung von über 5000 € für die beiden o.g Versicherungen (PKV und Pflege) die nach dem Eröffungsverfahren angefallen sind.

Es wurde die ganze Zeit gearbeitet in den fast 6 Jahren und die o.g Versicherungen wurden ebenfalls auch vom Arbeitgeber gezahlt in Form der Gesetzlichen Krankenkasse (Doppelt versichert ???)

Außerdem kam nie Post von der Versicherung oder einem Anwalt mit einer Forderung für die Versicherungen.

Ist dies Rechtens ? Was kann ich tun ? Es hört nie auf :-( Ich habe das Schreiben bereits meiner Anwältin weitergeleitet, nur würde ich gerne jetzt schon einen Rat bekommen.

Vielen Dank

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mirkobach
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe jetzt bei der Versicherung selber mal angerufen und denen meinen Fall geschildert und bekam direkt die Antwort, dass Sie dann bitte eine Bescheinigung von meiner Pflichtversicherung benötigen über den Zeitraum von wann an ich dort versichert bin (das ist quasie 1zu1 Ende der Selbstständigkeit und Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber)
Ich hoffe wirklich das genügt........................

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

PKV ist nicht gleich GKV.

Somit hat Dein Arbeitgeber vermutlich eben nicht den bestehenden PKV Vertrag bedient.



Zitat (von mirkobach):
Außerdem kam nie Post von der Versicherung oder einem Anwalt mit einer Forderung für die Versicherungen.
Klingt unglaubwürdig. Du hast sicher deutlich vor Eröffnung der Insolvenz erst eine Zahlungserinnerung, dann die qualifizierte Mahnung erhalten und Dein PKV Versicherungsshutz wurde bei dem langen Zeitraum auch irgendwann einmal in den Notlagentarif umgestellt.

Du hast irgendwann mal die Selbstständigkeit aufgegeben und bist ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen. Damit verbunden ist ein außerordentliches Kündigungsrecht. In den ersten drei Monaten nach Eintritt der Pflichtversicherung hattest Du das Recht rückwirkend zu kündigen. Nach Ablauf der 3 Monate kannst Du nur noch zum Ende des Monats kündigen in dem Du die Versicherungspflicht nachweist. Nachzulesen im § 13 Absatz 3 der Musterbedingungen (MB/KK) und sinngleich im § 205 VVG.

Es scheint so, dass Du den PKV Vertrag bisher nicht gekündigt hast so dass Du gegen das Krankheits und Pflegerisiko tatsächlich doppelt versichert bist.

Die Doppelversicherung ist rechtens.

Zitat (von mirkobach):
Was kann ich tun ?
Wie wäre es mit der wenig populären Methode die Schulden zu bezahlen?

Zitat (von mirkobach):
Es hört nie auf
Na ja, wenn Du die PKV tatsächlich nicht gekündigt hast, bist Du daran selbst schuld.

Zitat (von mirkobach):
Ich habe das Schreiben bereits meiner Anwältin weitergeleitet,
Die Anwältin arbeitet auch nicht für Nüsse. Kostet nur unnötig zusätzliches Geld bei einer so eindeutigen Rechtslage.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mirkobach
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es kam die ganzen Jahre kein schreiben sonst hätte ich sicher schon früher reagiert. Von 2014 bis 2020 Forderungen.

Ich hoffe nur die Krankenkasse zeigt sich kulant.

Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet und fand die Antwort nicht besonders nett. Es soll auch Menschen geben die nicht alles wissen.
Ich habe immer alles gezahlt und für mein Geld gearbeitet, nur muss sowas nicht sein wenn man nichtmal die Leistung in Anspruch genommen hat.

0x Hilfreiche Antwort

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