Person A versteckt Geld auf Konto von Person B

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469034-97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Person A versteckt Geld auf Konto von Person B

Hi,
Mal angenommen, Person A ist im privaten Leben Stark verschulded und deren Konten sind Blockiert mit Schufaeintrag. Daher nutzt er das Konto einer Person B, um dort das Schwarz verdiente Geld in großen Mengen zu verstecken.
Person A nimmt sich das Leben.
Wer zahlt die Schulden?
Wie kommt man an das Konto von Person B, auf welches über die ganzen Jahre mehr als 50.000 € eingegeben wurden?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130340 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von fb469034-97):
Wie kommt man an das Konto von Person B, auf welches über die ganzen Jahre mehr als 50.000 € eingegeben wurden?

Gar nicht.
Warum auch?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb469034-97):
Wie kommt man an das Konto von Person B, auf welches über die ganzen Jahre mehr als 50.000 € eingegeben wurden?

Gar nicht.
Warum auch?


Na, ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht. Schlussendlich hat zum einen der B sein Konto zumindest zum Teil auf Rechnung eines Dritten geführt, was den Geldwäschebeauftragten der Bank sehr interessieren und im Extremfall zur Sperrung des Kontos führen dürfte. Zum anderen gehört das Geld ja nicht B. Der A hat einen theoretischen Zahlungsanspruch gegen B. Nach dem Ableben des A geht dieser Anspruch auf seine Erben über bzw. wäre ggf. durch einen Nachlassinsolvenzverwalter zu beanspruchen.

Fraglich dürfte hier jedoch sein, ob die Kohle überhaupt noch vorhanden ist oder ob B sich damit ein schönes Leben gemacht hat...

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16242x hilfreich)

Zudem dürfte fraglich sein, wie man das nachweisen kann, wenn B da nicht beispielsweise Hinweise im Testament hinterlassen hat.
Bei "schwarz verdient" denke ich an periodische Bar-Einzahlungen. Weder werden die Geldscheine weggeschlossen, damit man Fingerabdrücke kontrollieren kann, noch steht der Name A auf den Geldscheinen...

Zudem müsste A sich fragen, was besser ist: Auf das Geld verzichten oder es verlieren, nachdem er wegen diverser Straftaten angeklagt und verurteilt werden wird (Vollstreckungsvereitelung usw.) und das beschlagnahmte Geld an die Gläubiger verteilt wird. Denn solche Mauscheleien in diesen Größenordnungen müssen schon von Amts wegen den entsprechenden Behörden gemeldet werden und dann schauen alle etwas genauer hin.

-- Editiert von mepeisen am 10.07.2017 12:50

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Zudem müsste A sich fragen, was besser ist: Auf das Geld verzichten oder es verlieren, nachdem er wegen diverser Straftaten angeklagt und verurteilt werden wird (Vollstreckungsvereitelung usw.) Person A ist tot - Tote verurteilt man in unserer Rechtsordnung nicht. Man fragt sich allerdings, woher der TE, der ja anscheinend ein Gläubiger von A ist, von den Einzahlungen weiß...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130340 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von Krypton):
Schlussendlich hat zum einen der B sein Konto zumindest zum Teil auf Rechnung eines Dritten geführt,

Seit wann ist das einzahlen von Geldgeschenken auf das eigene Konto "Rechnung eines Dritten führen"?



Zitat (von Krypton):
Zum anderen gehört das Geld ja nicht B.

Da gibt es keine Indizien für. Von Beweisen ganz zu schweigen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3103x hilfreich)

Zitat (von fb469034-97):

Person A nimmt sich das Leben.
Wer zahlt die Schulden?


Schulden werden vererbt. Also ggf. der oder die Erbe(n).

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16242x hilfreich)

Zitat:
Person A ist tot - Tote verurteilt man in unserer Rechtsordnung nicht. Man fragt sich allerdings, woher der TE, der ja anscheinend ein Gläubiger von A ist, von den Einzahlungen weiß...

Oh. Das ist das Problem bei A und B. Die kann man verwechseln.
Stimmt. Meine Anmerkung galt für den Fall, dass B - also Kontoinhaber - tot ist.

Signatur:

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#8
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Indem der Spitzbube eine Ec Karte mit PIN hat oder Kontovollmacht hätte .

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