Hi,
Mal angenommen, Person A ist im privaten Leben Stark verschulded und deren Konten sind Blockiert mit Schufaeintrag. Daher nutzt er das Konto einer Person B, um dort das Schwarz verdiente Geld in großen Mengen zu verstecken.
Person A nimmt sich das Leben.
Wer zahlt die Schulden?
Wie kommt man an das Konto von Person B, auf welches über die ganzen Jahre mehr als 50.000 € eingegeben wurden?
Person A versteckt Geld auf Konto von Person B
Zitat :Wie kommt man an das Konto von Person B, auf welches über die ganzen Jahre mehr als 50.000 € eingegeben wurden?
Gar nicht.
Warum auch?
Zitat :Zitat :Wie kommt man an das Konto von Person B, auf welches über die ganzen Jahre mehr als 50.000 € eingegeben wurden?
Gar nicht.
Warum auch?
Na, ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht. Schlussendlich hat zum einen der B sein Konto zumindest zum Teil auf Rechnung eines Dritten geführt, was den Geldwäschebeauftragten der Bank sehr interessieren und im Extremfall zur Sperrung des Kontos führen dürfte. Zum anderen gehört das Geld ja nicht B. Der A hat einen theoretischen Zahlungsanspruch gegen B. Nach dem Ableben des A geht dieser Anspruch auf seine Erben über bzw. wäre ggf. durch einen Nachlassinsolvenzverwalter zu beanspruchen.
Fraglich dürfte hier jedoch sein, ob die Kohle überhaupt noch vorhanden ist oder ob B sich damit ein schönes Leben gemacht hat...
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Zudem dürfte fraglich sein, wie man das nachweisen kann, wenn B da nicht beispielsweise Hinweise im Testament hinterlassen hat.
Bei "schwarz verdient" denke ich an periodische Bar-Einzahlungen. Weder werden die Geldscheine weggeschlossen, damit man Fingerabdrücke kontrollieren kann, noch steht der Name A auf den Geldscheinen...
Zudem müsste A sich fragen, was besser ist: Auf das Geld verzichten oder es verlieren, nachdem er wegen diverser Straftaten angeklagt und verurteilt werden wird (Vollstreckungsvereitelung usw.) und das beschlagnahmte Geld an die Gläubiger verteilt wird. Denn solche Mauscheleien in diesen Größenordnungen müssen schon von Amts wegen den entsprechenden Behörden gemeldet werden und dann schauen alle etwas genauer hin.
-- Editiert von mepeisen am 10.07.2017 12:50
Zudem müsste A sich fragen, was besser ist: Auf das Geld verzichten oder es verlieren, nachdem er wegen diverser Straftaten angeklagt und verurteilt werden wird (Vollstreckungsvereitelung usw.) Person A ist tot - Tote verurteilt man in unserer Rechtsordnung nicht. Man fragt sich allerdings, woher der TE, der ja anscheinend ein Gläubiger von A ist, von den Einzahlungen weiß...
Zitat :Schlussendlich hat zum einen der B sein Konto zumindest zum Teil auf Rechnung eines Dritten geführt,
Seit wann ist das einzahlen von Geldgeschenken auf das eigene Konto "Rechnung eines Dritten führen"?
Zitat :Zum anderen gehört das Geld ja nicht B.
Da gibt es keine Indizien für. Von Beweisen ganz zu schweigen ...
Zitat :
Person A nimmt sich das Leben.
Wer zahlt die Schulden?
Schulden werden vererbt. Also ggf. der oder die Erbe(n).
Zitat:Person A ist tot - Tote verurteilt man in unserer Rechtsordnung nicht. Man fragt sich allerdings, woher der TE, der ja anscheinend ein Gläubiger von A ist, von den Einzahlungen weiß...
Oh. Das ist das Problem bei A und B. Die kann man verwechseln.
Stimmt. Meine Anmerkung galt für den Fall, dass B - also Kontoinhaber - tot ist.
Indem der Spitzbube eine Ec Karte mit PIN hat oder Kontovollmacht hätte .
Und jetzt?
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