Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf das pfändbare Einkommen.
Mein Ehemann und ich werden beide einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen.
Wie ist das mit dem pfändbaren Einkommen geregelt?
Mein Mann hat kein Einkommen und ich habe einen Arbeitslohn von ca. 3000 € netto.
Gilt mein Mann für mich als unterhaltspflichtige Person laut Pfändungstabelle auch wenn beide Ehepartner in die Insolvenz gehen sodass bei mir ein Betrag von 500 € gepfändet werden kann? Oder wird das bei Ehepaaren die beide in die Insolvenz gehen anders geregelt?
Vielen Dank für eure Ratschläge.
-- Editiert von User am 8. Juni 2025 19:18
-- Editiert von Moderator topic am 8. Juni 2025 19:34
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-- Editiert von Moderator topic am 8. Juni 2025 19:35
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Pfändbares Einkommen / unterhaltspflichtige Person
8. Juni 2025
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Frage vom 8. Juni 2025 | 19:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändbares Einkommen / unterhaltspflichtige Person
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#1
Antwort vom 10. Juni 2025 | 13:25
Von
Status: Student (2611 Beiträge, 763x hilfreich)
ZitatGilt mein Mann für mich als unterhaltspflichtige Person laut Pfändungstabelle auch wenn beide Ehepartner in die Insolvenz gehen sodass bei mir ein Betrag von 500 € gepfändet werden kann? :
Ja. Ehepartner sind sich ersteinmal grundsätzlich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.
Der IV deines Mannes wird sicherlich einen Antrag auf Nichtberücksichtigung stellen.
Dein IV wird das wahrscheinlich auch tun, sobald dein Mann über eigenes Einkommen verfügt und du dies dem IV pflichtbewusst mitteilst.
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