Hallo zusammen,ich bin im eröffneten Insolvenzverfahren (seit Jan 2026). Mein Arbeitgeber schließt zum 30.06. den Betrieb.Mit dem Mai-Gehalt (normal ca. 1.650 € netto) wurden mir jetzt zwei Einmalzahlungen überwiesen:Eine Abfindung über 516,15 € (brutto/netto).Eine Urlaubsabgeltung über 487,68 € brutto.Mein Gesamt-Netto stieg dadurch auf 2.469,60 €.Die Personalabteilung hat nun stolze 754,25 € als Pfändung einbehalten. Es sieht so aus, als ob die Firma einfach das gesamte Netto in die normale Pfändungstabelle eingetippt hat. Normalerweise werden bei mir nur rund 150 € gepfändet.Einen offiziellen Schutzantrag nach § 850i ZPO beim Insolvenzgericht habe ich bisher noch nicht gestellt, da der Insolvenzverwalter eine formlose Freigabe abgelehnt hat.Darf die Firma das einfach so zusammenrechnen und meinen Freibetrag aushebeln? Lohnt sich der Antrag beim Gericht jetzt im Nachhinein noch, um an das Geld zu kommen?Danke für eure Hilfe!
Pfändung Mai: Abfindung falsch berechnet?
7. Juni 2026
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Frage vom 7. Juni 2026 | 15:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung Mai: Abfindung falsch berechnet?
#1
Antwort vom 7. Juni 2026 | 17:17
Von
Status: Praktikant (722 Beiträge, 77x hilfreich)
Zitat :Es sieht so aus, als ob die Firma einfach das gesamte Netto in die normale Pfändungstabelle eingetippt hat.
Logisch.
Zitat :Normalerweise werden bei mir nur rund 150 € gepfändet.
liegt daran das dein Freibetrag um die 1500 EUR liegt
Zitat :Darf die Firma das einfach so zusammenrechnen
Sie muss.
Zitat :meinen Freibetrag aushebeln?
Hat sie nicht.
Zitat :Einen offiziellen Schutzantrag nach § 850i ZPO beim Insolvenzgericht habe ich bisher noch nicht gestellt, da der Insolvenzverwalter eine formlose Freigabe abgelehnt hat.
Komische Logik?
Wenn der Insolvenzverwalter ablehnt ists normal den Schutzantrag beim Insolvenzgericht zu stellen?
#2
Antwort vom 8. Juni 2026 | 12:10
Von
Status: Philosoph (13589 Beiträge, 4834x hilfreich)
Zitat :Lohnt sich der Antrag beim Gericht jetzt im Nachhinein noch,
Meiner Ansicht nach nicht, da Du, egal ob die Urlaubsabgeltung nun auf mehrere Monate verteilt wird oder nicht, mit Deinem Einkommen immer über dem Pfändungsfreibetrag liegst.
Gleiches gilt für die gezahlte Abfindung.
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