Pfändung Rentennachzahlung

21. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)
Pfändung Rentennachzahlung

Hallo,

ich habe für 11 Monate Rentennachzahlung in Höhe von 1083 Euro pro Monat bekommen (11918 Euro gesamt) . Das Jobcenter fordert davon für 10 Monate 10702 Euro nach (einiges davon aus meiner Sicht ungerechtfertigt, was hier aber erstmal nicht weiter relevant sein sollte). Der eine Monat mehr ergibt sich durch die Fristsetzung der Rentenversicherung für das JobCenter, die Berechnung zu erledigen. Leider hat es dennoch sofort (also einen Monat zu früh) die Leistungen eingestellt, so dass ich einen Monat eben kein Geld bekommen habe, diesen also durch den einen Monat mehr an Rückzahlung "bezahlen" musste, was insoweit ja auch kein Problem ist.

Jedenfalls habe ich für die 10 Monate anteilig folgenden Betrag erhalten: 10830 (10x1083) - 10702 Rückzahlung = 128 Euro

(Den Rest eben voll für den letzen Monat, für den ich ja keine Nachzahlung zu leisten habe, weil dafür kein Geld vom Jobcenter bezahlt wurde, ich für diesen Monat aber eben ja auch die 1083 Euro nachgezahlt bekam).

Jetzt das Problem: mein Insolvenzverwalter fordert für jeden Monat 66 Euro rückwirkend (Pfändungstabelle ledig, 1083 Euro, ergibt diesen Pfändungsbetrag).

Das sind für die 10 Monate 660 Euro, obwohl ich für diesen Zeitraum nur 128 Euro nachgezahlt bekommen habe.

Ist das zulässig, und wenn nicht, was ich da tun?

Danke Euch für Eure Hilfe
Disso

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6 Antworten
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#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
du schreibst JobCenter ALGI? Aufgrund deiner Sachverhaltsschilderung tippe ich auf H4.
Bei Sozialleistungen erfolgt die Zahlung zu beginn eines Monats, bei Rentenzahlungen, Gehältern, ALG I, jedoch zum Ende eines Monats.
Daher ergibt sich dann das Gefühl ein Monat kein Geld erhalten zu haben. Was aber ein Denkfehler ist.
H4 überweist zum 01.05. für den Monat Mai. Dei Rentenversicherung zum 01.06. für den Monat Mai - alles klar?
Zu allem Überfluß stimmt auch die Berechnung deines Verwalters, so daß du ihm 664,-(!)€ überweisen musst. Es ist Irrelevant, das du Sozialleistungen zurückzahlen musst, du hast das pfändbare Einkommen abgetreten.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. beim JobCenter (bzw. Sozialamt) ein Überbrückungsdarlehen zu beantragen und
2. mit dem TH eine Ratenzahlung zu vereinbaren.


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#2
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo CBW,

danke erstmal für Deine Antwort.

Ja, es geht um Hartz IV Leistungen und nein, das Problem liegt nicht an dem einen Monat, bei dem ALG II zu Beginn, die Rente zum Ende hin bezahlt wird. Das ist bekannt und hat nichts mit diesem Problem hier zu tun.

Ich "breche" es mal auf einen Monat herunter.

Ich habe 925 Euro p.m. vom JobCenter bezahlt bekommen, und bekomme 1083 Euro Rente für diesen Monat. Soweit wäre ja alles klar und die Forderung des Insolvenzverwalter nachvollziehbar.

Jetzt fordert das JobCenter aber nicht nur diese 925 Euro, sondern 1100,20 Euro. Und damit mehr, als ich an Erstattung bekommen habe. Die Differenz kommt wohl von abgeführten Renten,- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Damit bekomme ich für jeden dieser 10 Monate eben gar keine Erstattung, weil alles angerechnet wurde. Dennoch bringt der Insolvenzverwalter für jeden dieser Monate noch zusätzlich eben diese 66 EUR in Ansatz - es wird also von Einkommen gepfändet, das gar nicht angefallen ist.

vg, Disso

P.S.: ich halte diese Rückforderung des JobCenters übrigens für falsch, weil bei dem Betrag von 1083 Euro bereits Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen sind (Bruttorente knapp über 1200 Eur) - die zuviel bezahlten Beiträge müßten mMn. eigentlich von den jew. Sozialträgern zurückgefordert werden und nicht von mir - aber das ist eine andere Geschichte.

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo Disso,
jetzt lässt sich der Sachverhalt nachvollziehen...
Die Berechnung des Verwalters ist nach wie vor korrekt, es geht um das pfändbare Einkommen und nicht, was du damit gemacht hast! Das du damit Sozialleistungen zurückzahlen musstest, ist keine Angelegenheit der Gläubiger!!
Zu den SV-Beiträgen: Es ist natürlich nicht möglich, das SV-Beiträge doppelt gezahlt werden, und das wäre aber auf Grund deiner Schilderung der Fall. Meiner Meinung nach müssten diese, aufgrund der doppelten Zahlung, von dem Jobcenter durch Korrekturmeldung wieder zurückgeholt werden. Anders wäre dies beim Sozialleistungsbetrug. Dann wäre es korrekt auch die gezahlten Beiträge zurück zu fordern. Du hast Rückwirkend keine Leistungen erhalten, also fallen keine SV-Beiträge an.
Hier muss ich dem Rat von Kopfnuss zustimmen, wenn hier das Jobcenter Probleme macht, sofort zu einem Anwalt um zumindest Rechtssicherheit zu erlangen.

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#5
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
Die Berechnung des Verwalters ist nach wie vor korrekt, es geht um das pfändbare Einkommen und nicht, was du damit gemacht hast! Das du damit Sozialleistungen zurückzahlen musstest, ist keine Angelegenheit der Gläubiger!!


gilt das auch dann, wenn ich das Geld erst gar nicht bekommen habe - es wurde ja intern zwischen den beiden Behörden verrechnet.

Ein Bruttolohn wird ja auch nicht zur Pfändung herangezogen, sondern nur der Nettolohn - hier heißt es ja auch nicht, dass es den Gläubigern egal ist, ob ich Sozialbeiträge damit bezahlt habe. Es sind ja keine wirklichen Rückstände/Schulden von früher, sondern eine Sozialleistung wird mit einer anderen verrechnet.

vg, Disso



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#6
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo Disso,
nun, ich habe mich wohl nicht besser ausgedrückt! Zunächst: Zur Berechnung wird grundsätzlich der BRUTTOLohn abzügl. Sozialabgaben, Steuern, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld (max. 500,-€), 50% der Überstunden usw. angesetzt. Also Maßgeblich ist das Brutto und nicht das Netto. Was allerdings in deinem Fall keine Rolle spielt.
Hättest du die Rente von Anfang an bezogen und keine H4-Leistung erhalten, wären in jedem Monat dem TH 66,-€ zugeflossen.
Diese Zahlung hast du nun erhalten! Es gibt keinen Grund warum die Gläubiger benachteiligt werden sollten. Ob dies nun verrechnet wurde, spielt dabei keine Rolle. Dem Jobcenter steht eine Erstattung zu. Das ist eine Schuld von dir und nicht von deinen Gläubigern.
Du hälst da an etwas fest, wo der Wunsch Vater des Gedanken ist. Und kann nur wiederholen, einen Anwalt aufzusuchen um zumindest, die Sozialabgaben erstattet zu bekommen.



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