Hallo zusammen,
ich befasse mich relativ neu mit dem Thema Pfändungen und hoffe hier etwas Hilfe zu bekommen.
Meine Frage betrifft die Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld bzw. ähnlichen Sonderzahlungen während einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Elternzeit, Krankheit ohne Entgeltfortzahlung).
Wie sieht es dann eigentlich mit der Pfändbarkeit von Sonderzahlungen, insbesondere Weihnachtsgeld aus, sofern sich ein Mitarbeiter dann in Elternzeit oder aber auch im Krankengeldbezug befindet und während der Unterbrechung nur die Sonderzahlung bekommt. Muss die gepfändet werden oder unterliegt das der Pfändungsfreigrenze?
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise aufgrund der Elternzeit kein Gehalt mehr bekommt, jedoch die Sonderzahlung Weihnachtsgeld in Höhe von ca. 400 Euro brutto.Muss der Arbeitgeber hier etwas pfänden? Gilt generell die Pfändungsfreigrenze oder ist das Weihnachtsgeld dann komplett pfändbar, da man davon ausgeht, dass ja Elterngeld gezahlt wird?
Würde mich über Antworten freuen und wäre sehr dankbar :-)
Pfändung Weihnachtsgeld
17. November 2016
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Frage vom 17. November 2016 | 20:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung Weihnachtsgeld
#1
Antwort vom 18. November 2016 | 09:35
Von
Status: Lehrling (1235 Beiträge, 630x hilfreich)
Sofern kein entgegenstehender gerichtlicher Beschluss vorliegt (sogenannter Zusammenrechnungsbeschluss) muss sich jeder Arbeitgeber nur um das Geld kümmern das er selbst auszahlt.
Sie müssten in diesem Fall daher nur dann etwas abführen wenn das Weihnachtsgeld bzw. die Sonderzahlung für sich genommen die Pfändungsfreigrenze überschreiten würde.
-- Editiert von Ebenezer am 18.11.2016 09:35
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